(1) 1Der nach
§ 175 Absatz 1 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass für Zwecke der Datenschutzkontrolle jeder Zugriff, insbesondere das Lesen, Kopieren, Ändern, Löschen und Sperren der aufgrund der Speicherpflicht nach
§ 176 Absatz 1 gespeicherten Daten protokolliert wird.
2Zu protokollieren sind
- 1. der Zeitpunkt des Zugriffs,
- 2. die auf die Daten zugreifenden Personen,
- 3. Zweck und Art des Zugriffs.