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Gesetze
TzBfG
TzBfG | Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
24 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Zielsetzung
§ 2 — Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
§ 3 — Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
§ 4 — Verbot der Diskriminierung
§ 5 — Benachteiligungsverbot
Zweiter Abschnitt — Teilzeitarbeit
§ 6 — Förderung von Teilzeitarbeit
§ 7 — Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze
§ 8 — Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
§ 9 — Verlängerung der Arbeitszeit
§ 9a — Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
§ 10 — Aus- und Weiterbildung
§ 11 — Kündigungsverbot
§ 12 — Arbeit auf Abruf
§ 13 — Arbeitsplatzteilung
Dritter Abschnitt — Befristete Arbeitsverträge
§ 14 — Zulässigkeit der Befristung
§ 15 — Ende des befristeten Arbeitsvertrages
§ 16 — Folgen unwirksamer Befristung
§ 17 — Anrufung des Arbeitsgerichts
§ 18 — Information über unbefristete Arbeitsplätze
§ 19 — Aus- und Weiterbildung
§ 20 — Information der Arbeitnehmervertretung
§ 21 — Auflösend bedingte Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften
§ 22 — Abweichende Vereinbarungen
§ 23 — Besondere gesetzliche Regelungen