TzBfG | Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

24 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Zielsetzung§ 2 — Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers§ 3 — Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers§ 4 — Verbot der Diskriminierung§ 5 — Benachteiligungsverbot

Zweiter Abschnitt — Teilzeitarbeit

§ 6 — Förderung von Teilzeitarbeit§ 7 — Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze§ 8 — Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit§ 9 — Verlängerung der Arbeitszeit§ 9a — Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit§ 10 — Aus- und Weiterbildung§ 11 — Kündigungsverbot§ 12 — Arbeit auf Abruf§ 13 — Arbeitsplatzteilung

Dritter Abschnitt — Befristete Arbeitsverträge

§ 14 — Zulässigkeit der Befristung§ 15 — Ende des befristeten Arbeitsvertrages§ 16 — Folgen unwirksamer Befristung§ 17 — Anrufung des Arbeitsgerichts§ 18 — Information über unbefristete Arbeitsplätze§ 19 — Aus- und Weiterbildung§ 20 — Information der Arbeitnehmervertretung§ 21 — Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Vierter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften

§ 22 — Abweichende Vereinbarungen§ 23 — Besondere gesetzliche Regelungen