UBGG | Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
31 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§
1 — Gegenstand und Zweck des Gesetzes§
1a — Begriffsbestimmungen§
2 — Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und KapitalZweiter Abschnitt — Vorschriften über die
Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Erster Unterabschnitt
§
3 — Zulässige Geschäfte§
4 — Anlagegrenzen§
5 — Unzulässige Geschäfte§
6 — Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis§
7 — Anteilstruktur, Mitteilungspflichten§
8 — Jahresabschluß, Lagebericht und AbschlußprüfungZweiter Unterabschnitt
Dritter Unterabschnitt
Dritter Abschnitt — Verfahren und Aufsicht,
Bezeichnungsschutz
§
14 — Zuständigkeit§
15 — Anerkennung§
15a — Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt§
16 — Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen§
17 — Widerruf§
18 — Verzicht§
19 — Erneuter Antrag auf Anerkennung§
20 — Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"§
21 — Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten§
21a — Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht§
22 — Mitteilungen und BekanntmachungenVierter Abschnitt — Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs-
und Schlußvorschriften
Erster Unterabschnitt — Übergangs- und
Bußgeldvorschriften
§
23 — Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft§
24 — Gesellschafterdarlehen§
25 — Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften§
26 — Übergangsvorschriften§
26a — Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4§
27 — BußgeldvorschriftenZweiter Unterabschnitt — Änderung anderer Gesetze
Dritter Unterabschnitt — Berlin-Klausel und
Inkrafttreten
§
32§
33