UIG | Umweltinformationsgesetz

15 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 — Informationszugang auf Antrag

§ 3 — Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen§ 4 — Antrag und Verfahren§ 5 — Ablehnung des Antrags§ 6 — Rechtsschutz§ 7 — Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen§ 7a — Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit

Abschnitt 3 — Ablehnungsgründe

§ 8 — Schutz öffentlicher Belange§ 9 — Schutz sonstiger Belange

Abschnitt 4 — Verbreitung von Umweltinformationen

§ 10 — Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 11 — Umweltzustandsbericht

Abschnitt 5 — Schlussvorschriften

§ 12 — Gebühren und Auslagen§ 13 — Überwachung§ 14 — Ordnungswidrigkeiten