UrhDaG | Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten

22 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Öffentliche Wiedergabe; Verantwortlichkeit des Diensteanbieters§ 2 — Diensteanbieter§ 3 — Nicht erfasste Dienste

Teil 2 — Erlaubte Nutzungen

§ 4 — Pflicht zum Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte; Direktvergütungsanspruch des Urhebers§ 5 — Gesetzlich erlaubte Nutzungen; Vergütung des Urhebers§ 6 — Erstreckung von Erlaubnissen

Teil 3 — Unerlaubte Nutzungen

§ 7 — Qualifizierte Blockierung§ 8 — Einfache Blockierung

Teil 4 — Mutmaßlich erlaubte Nutzungen

§ 9 — Öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen§ 10 — Geringfügige Nutzungen§ 11 — Kennzeichnung als erlaubte Nutzung§ 12 — Vergütung durch Diensteanbieter; Verantwortlichkeit

Teil 5 — Rechtsbehelfe

§ 13 — Rechtsbehelfe; Schutz vor Entstellung; Zugang zu den Gerichten§ 14 — Internes Beschwerdeverfahren§ 15 — Externe Beschwerdestelle§ 16 — Außergerichtliche Streitbeilegung durch private Schlichtungsstellen§ 17 — Außergerichtliche Streitbeilegung durch die behördliche Schlichtungsstelle

Teil 6 — Schlussbestimmungen

§ 18 — Maßnahmen gegen Missbrauch§ 19 — Auskunftsrechte§ 20 — Inländischer Zustellungsbevollmächtigter§ 21 — Anwendung auf verwandte Schutzrechte§ 22 — Zwingendes Recht