Lawbase
Gesetze
VBVG
VBVG | Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
21 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
§ 1 — Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
§ 2 — Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
§ 3 — Stundensatz des Vormunds
§ 4 — Aufwendungsersatz des Vormunds
§ 5 — Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
§ 6 — Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
Abschnitt 2 — Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
§ 7 — Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
§ 8 — Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 9 — Fallpauschalen
§ 10 — Aufwendungsersatz
§ 11 — Sonderfälle der Betreuung
§ 12 — Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
§ 13 — Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
§ 14 — Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
§ 15 — Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
Abschnitt 3 — Sondervorschriften
§ 16 — Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten
§ 17 — Ausfallentschädigung des Umgangspflegers
Abschnitt 4 — Schlussvorschriften
§ 18 — Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
Abschnitt 5 — Übergangsregelungen
§ 19 — Übergangsregelung
§ 20 — Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben