VereinsG | Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts

27 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Vereinsfreiheit§ 2 — Begriff des Vereins

Zweiter Abschnitt — Verbot von Vereinen

§ 3 — Verbot§ 4 — Ermittlungen§ 5 — Vollzug des Verbots§ 6 — Anfechtung des Verbotsvollzugs§ 7 — Unanfechtbarkeit des Verbots, Eintragung in öffentliche Register§ 8 — Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen§ 9 — Kennzeichenverbot

Dritter Abschnitt — Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine

§ 10 — Vermögensbeschlagnahme§ 11 — Vermögenseinziehung§ 12 — Einziehung von Gegenständen Dritter§ 13 — Abwicklung

Vierter Abschnitt — Sondervorschriften

§ 14 — Ausländervereine§ 15 — Ausländische Vereine§ 16 — Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen§ 17 — Wirtschaftsvereinigungen§ 18 — Räumlicher Geltungsbereich von Vereinsverboten

Fünfter Abschnitt — Schlußbestimmungen

§ 19 — Rechtsverordnungen§ 20 — Zuwiderhandlungen gegen Verbote§ 21 — Zuwiderhandlungen gegen Rechtsverordnungen§ 30 — Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften§ 30a — Zuständige Stelle zur Ausführung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014§ 31 — Übergangsregelungen§ 32 — Einschränkung von Grundrechten§ 33 — Inkrafttreten