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Gesetze
VereinsG
VereinsG | Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
27 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Vereinsfreiheit
§ 2 — Begriff des Vereins
Zweiter Abschnitt — Verbot von Vereinen
§ 3 — Verbot
§ 4 — Ermittlungen
§ 5 — Vollzug des Verbots
§ 6 — Anfechtung des Verbotsvollzugs
§ 7 — Unanfechtbarkeit des Verbots, Eintragung in öffentliche Register
§ 8 — Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen
§ 9 — Kennzeichenverbot
Dritter Abschnitt — Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine
§ 10 — Vermögensbeschlagnahme
§ 11 — Vermögenseinziehung
§ 12 — Einziehung von Gegenständen Dritter
§ 13 — Abwicklung
Vierter Abschnitt — Sondervorschriften
§ 14 — Ausländervereine
§ 15 — Ausländische Vereine
§ 16 — Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen
§ 17 — Wirtschaftsvereinigungen
§ 18 — Räumlicher Geltungsbereich von Vereinsverboten
Fünfter Abschnitt — Schlußbestimmungen
§ 19 — Rechtsverordnungen
§ 20 — Zuwiderhandlungen gegen Verbote
§ 21 — Zuwiderhandlungen gegen Rechtsverordnungen
§ 30 — Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften
§ 30a — Zuständige Stelle zur Ausführung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014
§ 31 — Übergangsregelungen
§ 32 — Einschränkung von Grundrechten
§ 33 — Inkrafttreten