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VersAusglG
VersAusglG | Gesetz über den Versorgungsausgleich
55 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Der Versorgungsausgleich
Kapitel 1 — Allgemeiner Teil
§ 1 — Halbteilung der Anrechte
§ 2 — Auszugleichende Anrechte
§ 3 — Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
§ 4 — Auskunftsansprüche
§ 5 — Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
Kapitel 2 — Ausgleich
Abschnitt 1 — Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
§ 6 — Regelungsbefugnisse der Ehegatten
§ 7 — Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
§ 8 — Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
Abschnitt 2 — Wertausgleich bei der Scheidung
Unterabschnitt 1 — Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 9 — Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
Unterabschnitt 2 — Interne Teilung
§ 10 — Interne Teilung
§ 11 — Anforderungen an die interne Teilung
§ 12 — Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
§ 13 — Teilungskosten des Versorgungsträgers
Unterabschnitt 3 — Externe Teilung
§ 14 — Externe Teilung
§ 15 — Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung
§ 16 — Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
§ 17 — Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
Unterabschnitt 4 — Ausnahmen
§ 18 — Geringfügigkeit
§ 19 — Fehlende Ausgleichsreife
Abschnitt 3 — Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Unterabschnitt 1 — Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
§ 20 — Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
§ 21 — Abtretung von Versorgungsansprüchen
§ 22 — Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen
Unterabschnitt 2 — Abfindung
§ 23 — Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit
§ 24 — Höhe der Abfindung, Zweckbindung
Unterabschnitt 3 — Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
§ 25 — Anspruch gegen den Versorgungsträger
§ 26 — Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer
Abschnitt 4 — Härtefälle
§ 27 — Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
Kapitel 3 — Ergänzende Vorschriften
§ 28 — Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität
§ 29 — Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens
§ 30 — Schutz des Versorgungsträgers
§ 31 — Tod eines Ehegatten
Kapitel 4 — Anpassung nach Rechtskraft
§ 32 — Anpassungsfähige Anrechte
§ 33 — Anpassung wegen Unterhalt
§ 34 — Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
§ 35 — Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 36 — Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 37 — Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
§ 38 — Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
Teil 2 — Wertermittlung
Kapitel 1 — Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
§ 39 — Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
§ 40 — Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft
§ 41 — Bewertung einer laufenden Versorgung
§ 42 — Bewertung nach Billigkeit
Kapitel 2 — Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
§ 43 — Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 44 — Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 45 — Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz
§ 46 — Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
Kapitel 3 — Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
§ 47 — Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts
Teil 2a — Ergänzende Vorschriften
§ 47a — Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
Teil 3 — Übergangsvorschriften
§ 48 — Allgemeine Übergangsvorschrift
§ 49 — Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
§ 50 — Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
§ 51 — Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 52 — Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 53 — Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
§ 54 — Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977