Alle Vorschriften: VVG
§ 120 Obliegenheitsverletzung des Dritten
§ 122 Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache
§ 121 Aufrechnung gegenüber Dritten
§ 35 ist gegenüber Dritten nicht anzuwenden.
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§ 121
Aufrechnung gegenüber Dritten
§ 35
ist gegenüber Dritten nicht anzuwenden.