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WEG | Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
52 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Wohnungseigentum
Abschnitt 1 — Begriffsbestimmungen
§ 1 — Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 — Begründung des Wohnungseigentums
§ 2 — Arten der Begründung
§ 3 — Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4 — Formvorschriften
§ 5 — Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6 — Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7 — Grundbuchvorschriften
§ 8 — Teilung durch den Eigentümer
§ 9 — Schließung der Wohnungsgrundbücher
Abschnitt 3 — Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9a — Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9b — Vertretung
Abschnitt 4 — Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 10 — Allgemeine Grundsätze
§ 11 — Aufhebung der Gemeinschaft
§ 12 — Veräußerungsbeschränkung
§ 13 — Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
§ 14 — Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15 — Pflichten Dritter
§ 16 — Nutzungen und Kosten
§ 17 — Entziehung des Wohnungseigentums
§ 18 — Verwaltung und Benutzung
§ 19 — Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
§ 20 — Bauliche Veränderungen
§ 21 — Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
§ 22 — Wiederaufbau
§ 23 — Wohnungseigentümerversammlung
§ 24 — Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25 — Beschlussfassung
§ 26 — Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 26a — Zertifizierter Verwalter
§ 27 — Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 — Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
§ 29 — Verwaltungsbeirat
Abschnitt 5 — Wohnungserbbaurecht
§ 30 — Wohnungserbbaurecht
Teil 2 — Dauerwohnrecht
§ 31 — Begriffsbestimmungen
§ 32 — Voraussetzungen der Eintragung
§ 33 — Inhalt des Dauerwohnrechts
§ 34 — Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
§ 35 — Veräußerungsbeschränkung
§ 36 — Heimfallanspruch
§ 37 — Vermietung
§ 38 — Eintritt in das Rechtsverhältnis
§ 39 — Zwangsversteigerung
§ 40 — Haftung des Entgelts
§ 41 — Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
§ 42 — Belastung eines Erbbaurechts
Teil 3 — Verfahrensvorschriften
§ 43 — Zuständigkeit
§ 44 — Beschlussklagen
§ 45 — Fristen der Anfechtungsklage
Teil 4 — Ergänzende Bestimmungen
§ 46 — Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung
§ 47 — Auslegung von Altvereinbarungen
§ 48 — Übergangsvorschriften
§ 49 — Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse