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WpÜG
WpÜG | Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
76 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Anwendungsbereich
§ 2 — Begriffsbestimmungen
§ 3 — Allgemeine Grundsätze
Abschnitt 2 — Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 4 — Aufgaben und Befugnisse
§ 5 — (weggefallen)
§ 6 — (weggefallen)
§ 7 — Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
§ 8 — Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
§ 9 — Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 3 — Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
§ 10 — Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
§ 11 — Angebotsunterlage
§ 11a — Europäischer Pass
§ 12 — Haftung für die Angebotsunterlage
§ 13 — Finanzierung des Angebots
§ 14 — Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
§ 15 — Untersagung des Angebots
§ 16 — Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
§ 17 — Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
§ 18 — Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
§ 19 — Zuteilung bei einem Teilangebot
§ 20 — Handelsbestand
§ 21 — Änderung des Angebots
§ 22 — Konkurrierende Angebote
§ 23 — Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
§ 24 — Grenzüberschreitende Angebote
§ 25 — Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
§ 26 — Sperrfrist
§ 27 — Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
§ 28 — Werbung
Abschnitt 4 — Übernahmeangebote
§ 29 — Begriffsbestimmungen
§ 30 — Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
§ 31 — Gegenleistung
§ 32 — Unzulässigkeit von Teilangeboten
§ 33 — Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
§ 33a — Europäisches Verhinderungsverbot
§ 33b — Europäische Durchbrechungsregel
§ 33c — Vorbehalt der Gegenseitigkeit
§ 33d — Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
§ 34 — Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
Abschnitt 5 — Pflichtangebote
§ 35 — Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 36 — Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 37 — Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 38 — Anspruch auf Zinsen
§ 39 — Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
Abschnitt 5a — Ausschluss, Andienungsrecht
§ 39a — Ausschluss der übrigen Aktionäre
§ 39b — Ausschlussverfahren
§ 39c — Andienungsrecht
Abschnitt 6 — Verfahren
§ 40 — Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
§ 41 — Widerspruchsverfahren
§ 42 — Sofortige Vollziehbarkeit
§ 43 — Bekanntgabe und Zustellung
§ 44 — Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
§ 45 — Mitteilungen an die Bundesanstalt
§ 46 — Zwangsmittel
§ 47 — (weggefallen)
Abschnitt 7 — Rechtsmittel
§ 48 — Statthaftigkeit, Zuständigkeit
§ 49 — Aufschiebende Wirkung
§ 50 — Anordnung der sofortigen Vollziehung
§ 51 — Frist und Form
§ 52 — Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 53 — Anwaltszwang
§ 54 — Mündliche Verhandlung
§ 55 — Untersuchungsgrundsatz
§ 56 — Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
§ 57 — Akteneinsicht
§ 58 — Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
Abschnitt 8 — Sanktionen
§ 59 — Rechtsverlust
§ 60 — Bußgeldvorschriften
§ 61 — Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 62 — Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
§ 63 — Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
§ 64 — Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid
§ 65 — Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung
Abschnitt 9 — Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
§ 66 — Gerichte für Wertpapiererwerbs und Übernahmesachen
§ 67 — Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht
§ 68 — Übergangsregelungen