Alle Vorschriften: ZPO
§ 2 Bedeutung des Wertes
§ 1 Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
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§ 1
Sachliche Zuständigkeit
Kommentar [Extern]
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.