§ 752a Versicherung der Vollmacht für Prozesshandlungen in der Zwangsvollstreckung

In Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben die in § 79 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 und 4 Genannten die …