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ZSKG
ZSKG | Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
32 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 — Aufgaben des Zivilschutzes
§ 2 — Auftragsverwaltung
§ 3 — Völkerrechtliche Stellung
§ 4 — Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung
Zweiter Abschnitt — Selbstschutz
§ 5 — Selbstschutz
Dritter Abschnitt — Warnung der Bevölkerung
§ 6 — Warnung der Bevölkerung
Vierter Abschnitt — Schutzbau
§ 7 — Öffentliche Schutzräume
§ 8 — Hausschutzräume
§ 9 — Baulicher Betriebsschutz
Fünfter Abschnitt — Aufenthaltsregelung
§ 10 — Aufenthaltsregelung
Sechster Abschnitt — Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
§ 11 — Einbeziehung des Katastrophenschutzes
§ 12 — Grundsatz der Katastrophenhilfe
§ 13 — Ausstattung
§ 14 — Aus- und Fortbildung
§ 15 — Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
§ 16 — Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17 — Datenerhebung und -verwendung
§ 18 — Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19 — Schutzkommission
§ 20 — Unterstützung des Ehrenamtes
Siebter Abschnitt — Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
§ 21 — Planung der gesundheitlichen Versorgung
§ 22 — Erweiterung der Einsatzbereitschaft
§ 23 — Sanitätsmaterialbevorratung
§ 24 — Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
Achter Abschnitt — Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
§ 25 — Kulturgutschutz
Neunter Abschnitt — Organisationen, Helferinnen und Helfer
§ 26 — Mitwirkung der Organisationen
§ 27 — Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer
§ 28 — Persönliche Hilfeleistung
Zehnter Abschnitt — Kosten des Zivilschutzes
§ 29 — Kosten
Elfter Abschnitt — Bußgeldvorschriften
§ 30 — Bußgeldvorschriften
Zwölfter Abschnitt — Schlußbestimmungen
§ 31 — Einschränkungen von Grundrechten
§ 32 — Stadtstaatenklausel