BauGB | Baugesetzbuch
297 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht
Erster Teil — Bauleitplanung
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§
1 — Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung§
1a — Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz§
2 — Aufstellung der Bauleitpläne§
2a — Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht§
3 — Beteiligung der Öffentlichkeit§
4 — Beteiligung der Behörden§
4a — Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung§
4b — Einschaltung eines Dritten§
4c — ÜberwachungZweiter Abschnitt — Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
§
5 — Inhalt des Flächennutzungsplans§
6 — Genehmigung des Flächennutzungsplans§
6a — Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet§
7 — Anpassung an den FlächennutzungsplanDritter Abschnitt — Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
§
8 — Zweck des Bebauungsplans§
9 — Inhalt des Bebauungsplans§
9a — Verordnungsermächtigung§
10 — Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans§
10a — Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das InternetVierter Abschnitt — Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
§
11 — Städtebaulicher Vertrag§
12 — Vorhaben- und Erschließungsplan§
13 — Vereinfachtes Verfahren§
13a — Bebauungspläne der InnenentwicklungZweiter Teil — Sicherung der Bauleitplanung
Erster Abschnitt — Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
§
14 — Veränderungssperre§
15 — Zurückstellung von Baugesuchen§
16 — Beschluss über die Veränderungssperre§
17 — Geltungsdauer der Veränderungssperre§
18 — Entschädigung bei VeränderungssperreZweiter Abschnitt — Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
§
19 — Teilung von Grundstücken§
20 — (weggefallen)§
21 — (weggefallen)§
22 — Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen§
23 — (weggefallen)Dritter Abschnitt — Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
§
24 — Allgemeines Vorkaufsrecht§
25 — Besonderes Vorkaufsrecht§
26 — Ausschluss des Vorkaufsrechts§
27 — Abwendung des Vorkaufsrechts§
27a — Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter§
28 — Verfahren und EntschädigungDritter Teil — Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
Erster Abschnitt — Zulässigkeit von Vorhaben
§
29 — Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften§
30 — Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans§
31 — Ausnahmen und Befreiungen§
32 — Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen§
33 — Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung§
34 — Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile§
35 — Bauen im Außenbereich§
36 — Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde§
36a — Zustimmung der Gemeinde§
37 — Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder§
37a — Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung§
38 — Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche AbfallbeseitigungsanlagenZweiter Abschnitt — Entschädigung
§
39 — Vertrauensschaden§
40 — Entschädigung in Geld oder durch Übernahme§
41 — Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen§
42 — Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung§
43 — Entschädigung und Verfahren§
44 — Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der EntschädigungsansprücheVierter Teil — Bodenordnung
Erster Abschnitt — Umlegung
§
45 — Zweck und Anwendungsbereich§
46 — Zuständigkeit und Voraussetzungen§
47 — Umlegungsbeschluss§
48 — Beteiligte§
49 — Rechtsnachfolge§
50 — Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses§
51 — Verfügungs- und Veränderungssperre§
52 — Umlegungsgebiet§
53 — Bestandskarte und Bestandsverzeichnis§
54 — Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk§
55 — Umlegungsmasse und Verteilungsmasse§
56 — Verteilungsmaßstab§
57 — Verteilung nach Werten§
58 — Verteilung nach Flächen§
59 — Zuteilung und Abfindung§
60 — Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen§
61 — Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten§
62 — Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse§
63 — Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung§
64 — Geldleistungen§
65 — Hinterlegung und Verteilungsverfahren§
66 — Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans§
67 — Umlegungskarte§
68 — Umlegungsverzeichnis§
69 — Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme§
70 — Zustellung des Umlegungsplans§
71 — Inkrafttreten des Umlegungsplans§
72 — Wirkungen der Bekanntmachung§
73 — Änderung des Umlegungsplans§
74 — Berichtigung der öffentlichen Bücher§
75 — Einsichtnahme in den Umlegungsplan§
76 — Vorwegnahme der Entscheidung§
77 — Vorzeitige Besitzeinweisung§
78 — Verfahrens- und Sachkosten§
79 — Abgaben- und AuslagenbefreiungZweiter Abschnitt — Vereinfachte Umlegung
§
80 — Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten§
81 — Geldleistungen§
82 — Beschluss über die vereinfachte Umlegung§
83 — Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung§
84 — Berichtigung der öffentlichen BücherFünfter Teil — Enteignung
Erster Abschnitt — Zulässigkeit der Enteignung
§
85 — Enteignungszweck§
86 — Gegenstand der Enteignung§
87 — Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung§
88 — Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen§
89 — Veräußerungspflicht§
90 — Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land§
91 — Ersatz für entzogene Rechte§
92 — Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der EnteignungZweiter Abschnitt — Entschädigung
§
93 — Entschädigungsgrundsätze§
94 — Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter§
95 — Entschädigung für den Rechtsverlust§
96 — Entschädigung für andere Vermögensnachteile§
97 — Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten§
98 — Schuldübergang§
99 — Entschädigung in Geld§
100 — Entschädigung in Land§
101 — Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte§
102 — Rückenteignung§
103 — Entschädigung für die RückenteignungDritter Abschnitt — Enteignungsverfahren
§
104 — Enteignungsbehörde§
105 — Enteignungsantrag§
106 — Beteiligte§
107 — Vorbereitung der mündlichen Verhandlung§
108 — Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk§
109 — Genehmigungspflicht§
110 — Einigung§
111 — Teileinigung§
112 — Entscheidung der Enteignungsbehörde§
113 — Enteignungsbeschluss§
114 — Lauf der Verwendungsfrist§
115 — Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte§
116 — Vorzeitige Besitzeinweisung§
117 — Ausführung des Enteignungsbeschlusses§
118 — Hinterlegung§
119 — Verteilungsverfahren§
120 — Aufhebung des Enteignungsbeschlusses§
121 — Kosten§
122 — Vollstreckbarer TitelSechster Teil — Erschließung
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§
123 — Erschließungslast§
124 — Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot§
125 — Bindung an den Bebauungsplan§
126 — Pflichten des EigentümersZweiter Abschnitt — Erschließungsbeitrag
§
127 — Erhebung des Erschließungsbeitrags§
128 — Umfang des Erschließungsaufwands§
129 — Beitragsfähiger Erschließungsaufwand§
130 — Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands§
131 — Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands§
132 — Regelung durch Satzung§
133 — Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht§
134 — Beitragspflichtiger§
135 — Fälligkeit und Zahlung des BeitragsSiebter Teil — Maßnahmen für den Naturschutz
§
135a — Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung§
135b — Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung§
135c — SatzungsrechtZweites Kapitel — Besonderes Städtebaurecht
Erster Teil — Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§
136 — Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen§
137 — Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen§
138 — Auskunftspflicht§
139 — Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher AufgabenträgerZweiter Abschnitt — Vorbereitung und Durchführung
§
140 — Vorbereitung§
141 — Vorbereitende Untersuchungen§
142 — Sanierungssatzung§
143 — Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk§
144 — Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge§
145 — Genehmigung§
146 — Durchführung§
147 — Ordnungsmaßnahmen§
148 — Baumaßnahmen§
149 — Kosten- und Finanzierungsübersicht§
150 — Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen§
151 — Abgaben- und AuslagenbefreiungDritter Abschnitt — Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
§
152 — Anwendungsbereich§
153 — Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung§
154 — Ausgleichsbetrag des Eigentümers§
155 — Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen§
156 — Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung§
156a — Kosten und Finanzierung der SanierungsmaßnahmeVierter Abschnitt — Sanierungsträger und andere Beauftragte
§
157 — Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde§
158 — Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger§
159 — Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger§
160 — Treuhandvermögen§
161 — Sicherung des TreuhandvermögensFünfter Abschnitt — Abschluss der Sanierung
§
162 — Aufhebung der Sanierungssatzung§
163 — Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke§
164 — Anspruch auf RückübertragungSechster Abschnitt — Städtebauförderung
§
164a — Einsatz von Städtebauförderungsmitteln§
164b — VerwaltungsvereinbarungZweiter Teil — Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
§
165 — Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen§
166 — Zuständigkeit und Aufgaben§
167 — Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger§
168 — Übernahmeverlangen§
169 — Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich§
170 — Sonderregelung für Anpassungsgebiete§
171 — Kosten und Finanzierung der EntwicklungsmaßnahmeDritter Teil — Stadtumbau
§
171a — Stadtumbaumaßnahmen§
171b — Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept§
171c — Stadtumbauvertrag§
171d — Sicherung von DurchführungsmaßnahmenVierter Teil — Soziale Stadt
§
171e — Maßnahmen der Sozialen StadtFünfter Teil — Private Initiativen
§
171f — Private Initiativen zur Stadtentwicklung, LandesrechtSechster Teil — Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Erster Abschnitt — Erhaltungssatzung
§
172 — Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)§
173 — Genehmigung, Übernahmeanspruch§
174 — AusnahmenZweiter Abschnitt — Städtebauliche Gebote
§
175 — Allgemeines§
176 — Baugebot§
176a — Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung§
177 — Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot§
178 — Pflanzgebot§
179 — Rückbau- und EntsiegelungsgebotSiebter Teil — Sozialplan und Härteausgleich
§
180 — Sozialplan§
181 — HärteausgleichAchter Teil — Miet- und Pachtverhältnisse
§
182 — Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen§
183 — Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke§
184 — Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse§
185 — Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen§
186 — Verlängerung von Miet- oder PachtverhältnissenNeunter Teil — Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
§
187 — Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur§
188 — Bauleitplanung und Flurbereinigung§
189 — Ersatzlandbeschaffung§
190 — Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme§
191 — Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen GrundstückenDrittes Kapitel — Sonstige Vorschriften
Erster Teil — Wertermittlung
§
192 — Gutachterausschuss§
193 — Aufgaben des Gutachterausschusses§
194 — Verkehrswert§
195 — Kaufpreissammlung§
196 — Bodenrichtwerte§
197 — Befugnisse des Gutachterausschusses§
198 — Oberer Gutachterausschuss§
199 — ErmächtigungenZweiter Teil — Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§
200 — Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster§
200a — Ersatzmaßnahmen§
201 — Begriff der Landwirtschaft§
201a — Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt§
202 — Schutz des MutterbodensZweiter Abschnitt — Zuständigkeiten
§
203 — Abweichende Zuständigkeitsregelung§
204 — Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung§
205 — Planungsverbände§
206 — Örtliche und sachliche ZuständigkeitDritter Abschnitt — Verwaltungsverfahren
§
207 — Von Amts wegen bestellter Vertreter§
208 — Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts§
209 — Vorarbeiten auf Grundstücken§
210 — Wiedereinsetzung§
211 — Belehrung über Rechtsbehelfe§
212 — Vorverfahren§
212a — Entfall der aufschiebenden Wirkung§
213 — OrdnungswidrigkeitenVierter Abschnitt — Planerhaltung
§
214 — Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren§
215 — Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften§
215a — Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung§
216 — Aufgaben im Genehmigungsverfahren§
216a — Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen LärmDritter Teil — Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
§
217 — Antrag auf gerichtliche Entscheidung§
218 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§
219 — Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte§
220 — Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen§
221 — Allgemeine Verfahrensvorschriften§
222 — Beteiligte§
223 — Anfechtung von Ermessensentscheidungen§
224 — Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung§
225 — Vorzeitige Ausführungsanordnung§
226 — Urteil§
227 — Säumnis eines Beteiligten§
228 — Kosten des Verfahrens§
229 — Berufung, Beschwerde§
230 — Revision§
231 — Einigung§
232 — Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für BaulandsachenViertes Kapitel — Überleitungs- und Schlussvorschriften
Erster Teil — Überleitungsvorschriften
§
233 — Allgemeine Überleitungsvorschriften§
234 — Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht§
235 — Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen§
236 — Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen§
237 — (weggefallen)§
238 — Überleitungsvorschrift für Entschädigungen§
239 — Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung§
240 — (weggefallen)§
241 — (weggefallen)§
242 — Überleitungsvorschriften für die Erschließung§
243 — Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz§
244 — Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau§
245 — Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen§
245a — Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts§
245b — Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich§
245c — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt§
245d — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland§
245e — Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land§
245f — Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; EvaluierungZweiter Teil — Schlussvorschriften
§
246 — Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte§
246a — Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete§
246b — Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie§
246c — Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung§
246d — Sonderregelungen für Biogasanlagen§
246e — Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau§
247 — Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland§
248 — Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie§
249 — Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land§
249a — Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien§
249b — Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus§
249c — Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land§
250 — Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten§
anlage:BJNR003410960BJNE037604116 — (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c)§
anlage:BJNR003410960BJNE038306116 — (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)§
anlage:BJNR003410960BJNE040300130 — (zu § 249c Absatz 3 Satz 3) Darstellung von geeigneten Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen durch die Gemeinde