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BEEG
BEEG | Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
39 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Elterngeld
§ 1 — Berechtigte
§ 2 — Höhe des Elterngeldes
§ 2a — Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
§ 2b — Bemessungszeitraum
§ 2c — Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2d — Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2e — Abzüge für Steuern
§ 2f — Abzüge für Sozialabgaben
§ 3 — Anrechnung von anderen Einnahmen
§ 4 — Bezugsdauer, Anspruchsumfang
§ 4a — Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
§ 4b — Partnerschaftsbonus
§ 4c — Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
§ 4d — Weitere Berechtigte
Abschnitt 2 — Verfahren und Organisation
§ 5 — Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 — Auszahlung
§ 7 — Antragstellung
§ 8 — Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9 — Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10 — Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11 — Unterhaltspflichten
§ 12 — Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel
§ 13 — Rechtsweg
§ 14 — Bußgeldvorschriften
Abschnitt 3 — Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 15 — Anspruch auf Elternzeit
§ 16 — Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 — Urlaub
§ 18 — Kündigungsschutz
§ 19 — Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 — Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 — Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 4 — Statistik und Schlussvorschriften
§ 22 — Bundesstatistik
§ 23 — Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
§ 24 — Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24a — Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
§ 25 — Automatisierter Datenabruf bei den Standesämtern
§ 26 — Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27 — Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 28 — Übergangsvorschrift