Lawbase Gesetze BeschG BeschG | Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen 23 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen §
1 — Zweck, Anwendungsbereich §
2 — Beschusstechnische Begriffe Abschnitt 2 — Prüfung und Zulassung §
3 — Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller §
4 — Ausnahmen von der Beschusspflicht §
5 — Beschussprüfung §
6 — Prüfzeichen §
7 — Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition §
8 — Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen §
8a — Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung §
9 — Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen §
10 — Zulassung von pyrotechnischer Munition §
11 — Zulassung sonstiger Munition §
12 — Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände §
13 — Ausnahmen in Einzelfällen §
14 — Ermächtigungen Abschnitt 3 — Sonstige beschussrechtliche Vorschriften §
15 — Beschussrat §
16 — (weggefallen) §
17 — Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung §
18 — Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen §
19 — Rücknahme und Widerruf §
20 — Zuständigkeiten §
21 — Bußgeldvorschriften Abschnitt 4 — Übergangsvorschriften §
22 — Übergangsvorschriften