BeschG | Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen

23 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 — Zweck, Anwendungsbereich§ 2 — Beschusstechnische Begriffe

Abschnitt 2 — Prüfung und Zulassung

§ 3 — Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller§ 4 — Ausnahmen von der Beschusspflicht§ 5 — Beschussprüfung§ 6 — Prüfzeichen§ 7 — Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition§ 8 — Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen§ 8a — Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung§ 9 — Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen§ 10 — Zulassung von pyrotechnischer Munition§ 11 — Zulassung sonstiger Munition§ 12 — Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände§ 13 — Ausnahmen in Einzelfällen§ 14 — Ermächtigungen

Abschnitt 3 — Sonstige beschussrechtliche Vorschriften

§ 15 — Beschussrat§ 16 — (weggefallen)§ 17 — Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung§ 18 — Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen§ 19 — Rücknahme und Widerruf§ 20 — Zuständigkeiten§ 21 — Bußgeldvorschriften

Abschnitt 4 — Übergangsvorschriften

§ 22 — Übergangsvorschriften