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Gesetze
BeurkG
BeurkG | Beurkundungsgesetz
93 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Geltungsbereich
§ 2 — Überschreiten des Amtsbezirks
§ 3 — Verbot der Mitwirkung als Notar
§ 4 — Ablehnung der Beurkundung
§ 5 — Urkundensprache
Abschnitt 2 — Beurkundung von Willenserklärungen
Unterabschnitt 1 — Ausschließung des Notars
§ 6 — Ausschließungsgründe
§ 7 — Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen
Unterabschnitt 2 — Niederschrift
§ 8 — Grundsatz
§ 9 — Inhalt der Niederschrift
§ 10 — Feststellung der Beteiligten
§ 11 — Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 12 — Nachweise für die Vertretungsberechtigung
§ 13 — Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben
§ 13a — Signieren einer elektronischen Niederschrift
§ 13b — Technische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften
§ 13c — Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht
§ 14 — Eingeschränkte Vorlesungspflicht
§ 15 — Versteigerungen
§ 16 — Übersetzung der Niederschrift
Unterabschnitt 3 — Beurkundung mittels Videokommunikation
§ 16a — Zulässigkeit
§ 16b — Aufnahme einer elektronischen Niederschrift
§ 16c — Feststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation
§ 16d — (weggefallen)
§ 16e — Gemischte Beurkundung
Unterabschnitt 4 — Prüfungs- und Belehrungspflichten
§ 17 — Grundsatz
§ 18 — Genehmigungserfordernisse
§ 19 — Unbedenklichkeitsbescheinigung
§ 20 — Gesetzliches Vorkaufsrecht
§ 20a — Vorsorgevollmacht
§ 21 — Grundbucheinsicht, Briefvorlage
Unterabschnitt 5 — Beteiligung behinderter Personen
§ 22 — Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
§ 23 — Besonderheiten bei hörbehinderten Beteiligten
§ 24 — Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
§ 25 — Schreibunfähige
§ 26 — Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar
Unterabschnitt 6 — Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
§ 27 — Begünstigte Personen
§ 28 — Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29 — Zeugen, zweiter Notar
§ 30 — Übergabe einer Schrift
§ 31 — Ausschluss der elektronischen Niederschrift
§ 32 — Sprachunkundige
§ 33 — Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34 — Verschließung, Verwahrung
§ 34a — Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
§ 35 — Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Abschnitt 3 — Sonstige Beurkundungen
Unterabschnitt 1 — Niederschriften
§ 36 — Grundsatz
§ 37 — Inhalt der Niederschrift
§ 38 — Eide, eidesstattliche Versicherungen
Unterabschnitt 2 — Vermerke
§ 39 — Einfache Zeugnisse
§ 39a — Einfache elektronische Zeugnisse
§ 40 — Beglaubigung einer Unterschrift
§ 40a — Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
§ 40b — Beglaubigung einer elektronischen Unterschrift
§ 41 — Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift
§ 42 — Beglaubigung einer Abschrift
§ 43 — Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
Abschnitt 4 — Behandlung der Urkunden
§ 44 — Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
§ 44a — Änderungen in den Urkunden
§ 44b — Nachtragsbeurkundung
§ 45 — Urschrift
§ 45a — Aushändigung der Urschrift
§ 45b — Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden
§ 46 — Ersetzung der Urschrift
§ 47 — Ausfertigung
§ 48 — Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
§ 49 — Form der Ausfertigung
§ 50 — Übersetzungen
§ 51 — Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
§ 52 — Vollstreckbare Ausfertigungen
§ 53 — Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht
§ 54 — Rechtsmittel
Abschnitt 5 — Verwahrung der Urkunden
§ 55 — Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden
§ 56 — Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form; Einstellung der elektronischen Dokumente in die elektronische Urkundensammlung
Abschnitt 6 — Verwahrung
§ 57 — Antrag auf Verwahrung
§ 58 — Durchführung der Verwahrung
§ 59 — Verordnungsermächtigung
§ 59a — Verwahrungsverzeichnis
§ 60 — Widerruf
§ 61 — Absehen von Auszahlung
§ 62 — Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten
Abschnitt 7 — Schlussvorschriften
Unterabschnitt 1 — Verhältnis zu anderen Gesetzen
§ 63 — Beseitigung von Doppelzuständigkeiten
§ 64 — Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz
§ 65 — Unberührt bleibendes Bundesrecht
§ 66 — Unberührt bleibendes Landesrecht
§ 67 — Zuständigkeit der Amtsgerichte; Zustellung
§ 68 — Übertragung auf andere Stellen
§ 69 — (weggefallen)
§ 70 — Amtliche Beglaubigungen
§ 71 — Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren
§ 72 — Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
§ 73 — Bereits errichtete Urkunden
§ 74 — Verweisungen
Unterabschnitt 2 — Übergangsvorschrift
§ 75 — Übergangsvorschrift zur Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs