Alle Vorschriften: BGB
§ 2 Eintritt der Volljährigkeit
§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
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§ 1
Beginn der Rechtsfähigkeit
Kommentar [Extern]
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.