Alle Vorschriften: BGB
§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
§ range:3-6 (weggefallen)
§ 2 Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
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§ 2
Eintritt der Volljährigkeit
Kommentar [Extern]
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.