§ 100 Amtshandlungen von Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei

Das Bundesministerium des Innern kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung mit der Wahrnehmung …