§ 101 Amtshandlungen von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung

Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei mit der Wahrnehmung …