(4) 1Da das übergeordnete Ziel darin besteht, das Systemrisiko zu verringern, sind in den Entwürfen für diejenigen technischen Regulierungsstandards, die in Absatz 2 Buchstabe a genannt sind, die folgenden Kriterien zu berücksichtigen:
- a. der Grad der Standardisierung der Vertragsbedingungen und operativen Prozesse bei der betreffenden Kategorie von OTC-Derivaten,
- b. das Volumen und die Liquidität der jeweiligen Kategorie von OTC-Derivatene,
- c. die Verfügbarkeit von fairen, zuverlässigen und allgemein akzeptierten Preisbildungsinformationen in der jeweiligen Kategorie von OTC-Derivaten.
2Bei der Ausarbeitung dieser Entwürfe für technische Regulierungsstandards kann die ESMA der Vernetzung zwischen den Gegenparteien, die die einschlägigen Kategorien von OTC-Derivaten nutzen, den voraussichtlichen Auswirkungen auf die Höhe des Gegenparteiausfallrisikos sowie den Auswirkungen auf den Wettbewerb innerhalb der Union Rechnung tragen.
3Um die einheitliche Anwendung dieses Artikels zu gewährleisten, erarbeitet die ESMA Entwürfe für technische Regulierungsstandards, in denen die Kriterien nach Unterabsatz 1 Buchstaben a, b und c näher festgelegt sind.
4Die ESMA legt der Kommission diese Entwürfe für technische Regulierungsstandards bis zum 30. September 2012 vor.
5Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 3 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.