Lawbase Gesetze JVEG JVEG | Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten 32 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften §
1 — Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte §
2 — Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung §
3 — Vorschuss §
4 — Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde §
4a — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör §
4b — Elektronische Akte, elektronisches Dokument §
4c — Rechtsbehelfsbelehrung Abschnitt 2 — Gemeinsame Vorschriften §
5 — Fahrtkostenersatz §
6 — Entschädigung für Aufwand §
7 — Ersatz für sonstige Aufwendungen Abschnitt 3 — Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern §
8 — Grundsatz der Vergütung §
8a — Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs §
9 — Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher §
10 — Honorar für besondere Leistungen §
11 — Honorar für Übersetzer §
12 — Ersatz für besondere Aufwendungen §
13 — Besondere Vergütung §
14 — Vereinbarung der Vergütung Abschnitt 4 — Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern §
15 — Grundsatz der Entschädigung §
16 — Entschädigung für Zeitversäumnis §
17 — Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung §
18 — Entschädigung für Verdienstausfall Abschnitt 5 — Entschädigung von Zeugen und Dritten §
19 — Grundsatz der Entschädigung §
20 — Entschädigung für Zeitversäumnis §
21 — Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung §
22 — Entschädigung für Verdienstausfall §
23 — Entschädigung Dritter Abschnitt 6 — Schlussvorschriften §
24 — Übergangsvorschrift §
25 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen