MarkenV | Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
65 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Anwendungsbereich
§
1 — Verfahren in MarkenangelegenheitenTeil 2 — Verfahren bis zur Eintragung
Abschnitt 1 — Anmeldungen
§
2 — Form der Anmeldung§
3 — Inhalt der Anmeldung§
4 — Anmeldung von Kollektiv- oder Gewährleistungsmarken§
5 — Angaben zum Anmelder und zu seinem Vertreter§
6 — Angaben zur Markenform§
6a — Markendarstellung§
6b — Markenbeschreibung§
7 — Wortmarken§
8 — Bildmarken§
9 — Dreidimensionale Marken§
10 — Farbmarken§
11 — Klangmarken§
12 — Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken§
12a — Sonstige Markenformen§
13 — Muster und Modelle§
14 — (weggefallen)§
15 — Fremdsprachige Anmeldungen, Darstellungen mit nichtlateinischen Schriftzeichen§
16 — Fremdsprachige Dokumente§
17 — Berufung auf eine im Ursprungsland eingetragene Marke§
18 — Verschiebung des Zeitrangs bei VerkehrsdurchsetzungAbschnitt 2 — Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen
§
19 — Klassifizierung§
20 — Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen§
21 — Entscheidung über die Klassifizierung§
22 — (weggefallen)Abschnitt 3 — Veröffentlichung der Anmeldung
§
23 — Veröffentlichungen zur AnmeldungTeil 3 — Register, Urkunde, Veröffentlichung
§
24 — Ort und Form des Registers§
25 — Inhalt des Registers§
26 — Urkunde, Bescheinigungen§
27 — Veröffentlichungen zu Eintragungen im Register§
28 — (weggefallen)Teil 4 — Einzelne Verfahren
Abschnitt 1 — Widerspruchsverfahren
§
29 — Form des Widerspruchs§
30 — Inhalt des Widerspruchs§
31 — Gemeinsame Entscheidung über mehrere Widersprüche§
32 — AussetzungAbschnitt 2 — Teilübergang, Teilung von Anmeldungen
und Eintragungen
§
33 — Teilübergang einer eingetragenen Marke§
34 — Rechtsübergang, dingliche Rechte, Insolvenzverfahren und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung bei Anmeldungen§
35 — Teilung von Anmeldungen§
36 — Teilung von EintragungenAbschnitt 3 — Verlängerung
§
37 — Verlängerung durch Gebührenzahlung§
38 — Antrag auf teilweise VerlängerungAbschnitt 4 — Verzicht
§
39 — Verzicht§
40 — Zustimmung DritterAbschnitt 5 — Löschung
§
41 — Verfall§
42 — Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse und älterer RechteAbschnitt 6 — Lizenz
§
42a — Eintragung einer Lizenz§
42b — Änderung oder Löschung einer Lizenz§
42c — Erklärung der Lizenzierungs- oder VeräußerungsbereitschaftTeil 5 — Internationale Registrierungen
§
43 — (weggefallen)§
44 — Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen§
45 — (weggefallen)§
46 — SchutzverweigerungTeil 6 — Verfahren nach der Verordnung (EU) 2024/1143
Abschnitt 1 — Eintragungsverfahren
§
47 — Eintragungsantrag§
48 — Veröffentlichung des Antrags§
49 — Nationaler EinspruchAbschnitt 2 — Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren
§
50 — Einspruch§
51 — EinspruchsverfahrenAbschnitt 3 — Änderungen der Spezifikation; Löschung; Akteneinsicht
§
52 — Änderungen der Spezifikation§
53 — Löschungsantrag§
54 — Akteneinsicht§
55 — (weggefallen)Teil 7 — Schlussvorschriften
§
56 — Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung§
57 — Übergangsregelung für künftige Änderungen§
57a — (weggefallen)§
58 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten