MessEG | Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
65 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen
§
1 — Anwendungsbereich des Gesetzes§
2 — Allgemeine Begriffsbestimmungen§
3 — Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen§
4 — Verordnungsermächtigungen§
5 — Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und ProdukteAbschnitt 2 — Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Unterabschnitt 1 — Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
§
6 — Inverkehrbringen von Messgeräten§
7 — Vermutungswirkung§
8 — Konformitätserklärung§
9 — Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten§
10 — Besondere Vorschriften für AusstellungsgeräteUnterabschnitt 2 — Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§
11 — Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle§
12 — Befugnisse der anerkennenden Stelle§
13 — Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen§
14 — Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden§
15 — Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle§
16 — Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle§
17 — Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle§
18 — Vergabe von Kennnummern§
19 — Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle§
20 — Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle§
21 — Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen§
21a — Akkreditierte interne Stelle§
22 — Widerruf der AnerkennungUnterabschnitt 3 — Pflichten der Wirtschaftsakteure
§
23 — Pflichten des Herstellers§
24 — Pflichten des Bevollmächtigten§
25 — Pflichten des Einführers§
26 — Pflichten des HändlersUnterabschnitt 4 — Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
§
27 — EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung§
28 — Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden§
29 — Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28Unterabschnitt 5 — Verordnungsermächtigung
§
30 — VerordnungsermächtigungAbschnitt 3 — Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Unterabschnitt 1 — Verwenden von Messgeräten und Messwerten
§
31 — Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten§
32 — (weggefallen)§
33 — Anforderungen an das Verwenden von Messwerten§
34 — Vermutungswirkung§
35 — Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen§
36 — Ausnahmen für bestimmte VerwendungenUnterabschnitt 2 — Eichung und Befundprüfung
§
37 — Eichung und Eichfrist§
38 — Verspätete Eichungen§
39 — Befundprüfung§
40 — Zuständige Stellen für die EichungUnterabschnitt 3 — Verordnungsermächtigung
§
41 — VerordnungsermächtigungAbschnitt 4 — Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
§
42 — Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten§
43 — Anforderungen an Fertigpackungen§
44 — Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere VerkaufseinheitenAbschnitt 5 — Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
§
45 — Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt§
46 — Regelermittlungsausschuss§
47 — Metrologische RückführungAbschnitt 6 — Metrologische Überwachung
Unterabschnitt 1 — Marktüberwachung
§
48 — Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit§
49 — Marktüberwachungskonzept§
50 — Marktüberwachungsmaßnahmen§
50a — Formale Nichtkonformität§
50b — Risiko durch konforme Messgeräte§
51 — Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen§
52 — Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung§
53 — Meldeverfahren, VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 2 — Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
§
54 — Grundsätze der Verwendungsüberwachung§
55 — Maßnahmen der Verwendungsüberwachung§
56 — Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der VerwendungsüberwachungUnterabschnitt 3 — Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
§
57 — Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen§
58 — Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter PrüfstellenAbschnitt 7 — Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
§
59 — Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung§
60 — Bußgeldvorschriften§
61 — EinziehungAbschnitt 8 — Übergangs- und Schlussbestimmungen
§
62 — Übergangsvorschriften