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MitbestG
MitbestG | Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
42 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Geltungsbereich
§ 1 — Erfaßte Unternehmen
§ 2 — Anteilseigner
§ 3 — Arbeitnehmer und Betrieb
§ 4 — Kommanditgesellschaft
§ 5 — Konzern
Zweiter Teil — Aufsichtsrat
Erster Abschnitt — Bildung und Zusammensetzung
§ 6 — Grundsatz
§ 7 — Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Zweiter Abschnitt — Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
Erster Unterabschnitt — Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
§ 8
Zweiter Unterabschnitt — Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz
§ 9
Dritter Unterabschnitt — Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
§ 10 — Wahl der Delegierten
§ 11 — Errechnung der Zahl der Delegierten
§ 12 — Wahlvorschläge für Delegierte
§ 13 — Amtszeit der Delegierten
§ 14 — Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
§ 15 — Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 16 — Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
§ 17 — Ersatzmitglieder
Vierter Unterabschnitt — Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 18
Fünfter Unterabschnitt — Nichterreichen des Geschlechteranteils durch die Wahl
§ 18a
Sechster Unterabschnitt — Weitere Vorschriften über das Wahlverfahren sowie über die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
§ 19 — Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 20 — Wahlschutz und Wahlkosten
§ 21 — Anfechtung der Wahl von Delegierten
§ 22 — Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 23 — Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 24 — Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder
Dritter Abschnitt — Innere Ordnung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
§ 25 — Grundsatz
§ 26 — Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
§ 27 — Vorsitz im Aufsichtsrat
§ 28 — Beschlußfähigkeit
§ 29 — Abstimmungen
Dritter Teil — Gesetzliches Vertretungsorgan
§ 30 — Grundsatz
§ 31 — Bestellung und Widerruf
§ 32 — Ausübung von Beteiligungsrechten
§ 33 — Arbeitsdirektor
Vierter Teil — Seeschiffahrt
§ 34
Fünfter Teil — Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 35
§ 36 — Verweisungen
§ 37 — Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
§ 38
§ 39 — Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 40 — Übergangsregelung
§ 41 — Inkrafttreten