§ 21a Vor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter
Um Ausweisdaten nach § 18a unter Anwesenden vor Ort auslesen zu dürfen, benötigen Vor-Ort-Diensteanbieter eine Vor-Ort-Berechtigung einschließlich eines …
§ 21a Vor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter
1Um Ausweisdaten nach § 18a unter Anwesenden vor Ort auslesen zu dürfen, benötigen Vor-Ort-Diensteanbieter eine Vor-Ort-Berechtigung einschließlich eines Vor-Ort-Zertifikats. 2§ 21 gilt hierfür entsprechend.