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PAuswG
PAuswG | Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
44 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Ausweispflicht; Ausweisrecht
§ 2 — Begriffsbestimmungen
§ 3 — Vorläufiger Personalausweis
§ 4 — Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
§ 5 — Ausweismuster; gespeicherte Daten
§ 6 — Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
§ 6a — Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis
§ 7 — Sachliche Zuständigkeit
§ 7a — Beleihung
§ 8 — Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
Abschnitt 2 — Ausstellung und Sperrung des Ausweises; elektronischer Identitätsnachweis
§ 9 — Ausstellung des Ausweises
§ 10 — Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
§ 10a — Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
§ 11 — Informationspflichten
§ 12 — Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
§ 13 — (weggefallen)
Abschnitt 3 — Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 14 — Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
§ 15 — Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
§ 16 — Echtheitsprüfung und Identitätsprüfung; Verarbeitung von Personalausweisdaten
§ 17 — Verarbeitung der sichtbaren Daten des Personalausweises
§ 18 — Elektronischer Identitätsnachweis
§ 18a — Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden
§ 19 — Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
§ 19a — Speicherung durch Identifizierungsdiensteanbieter
§ 20 — Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
Abschnitt 4 — Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen
§ 20a — Hoheitliche Berechtigungszertifikate
§ 21 — Berechtigungen für Diensteanbieter
§ 21a — Vor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter
§ 21b — Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter
§ 22 — Elektronische Signatur
Abschnitt 5 — Personalausweisregister; Speicherungsvorschriften
§ 23 — Personalausweisregister
§ 24 — Verwendung im Personalausweisregister gespeicherter Daten
§ 25 — Datenübertragung und automatisierter Abruf von Lichtbildern
§ 26 — Sonstige Speicherung personenbezogener Daten
Abschnitt 6 — Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises
§ 27 — Pflichten des Ausweisinhabers
§ 28 — Ungültigkeit
§ 29 — Sicherstellung und Einziehung
§ 30 — Sofortige Vollziehung
Abschnitt 7 — Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften
§ 31 — Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 32 — Bußgeldvorschriften
§ 33 — Bußgeldbehörden
Abschnitt 8 — Verordnungsermächtigung; Übergangsvorschrift
§ 34 — Verordnungsermächtigung
§ 34a — Regelungsbefugnisse der Länder
§ 35 — Übergangsvorschrift