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PflVG
PflVG | Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
43 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Pflichtversicherung
§ 1 — Versicherungspflicht
§ 1a — Begriffsbestimmungen
§ 2 — Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Halter
§ 2a — Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch
§ 3 — Fortbestehen der Leistungspflicht gegenüber Dritten
§ 3a — Verfahren der Schadenregulierung
§ 4 — Mindestumfang des Versicherungsschutzes; Verordnungsermächtigungen
§ 5 — Zugelassene Versicherer, Pflicht der Versicherer zum Vertragsschluss
§ 5a — Dauer des Versicherungsverhältnisses, Kündigungsfiktion
§ 5b — Versicherungsbestätigung; Angaben über den bestellten Vertreter
§ 5c — Bescheinigung über den Schadenverlauf
§ 5d — Mindestumfang des Versicherungsschutzes bei Motorsportveranstaltungen; Verordnungsermächtigung
§ 6 — Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge
§ 7 — Durchführungsregelungen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 — Pflichten der Versicherungsunternehmen, Auskunftsstelle und Statistik
§ 8 — Pflicht der Versicherungsunternehmen zur Beitragszahlung und zur Bestellung eines Vertreters
§ 8a — Auskunftsstelle
§ 8b — Allgemeine Übersicht zur Berücksichtigung von Bescheinigungen über den Schadenverlauf
§ 9 — Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf
§ 10 — Mitteilung der Daten für die Gemeinschaftsstatistik
§ 11 — Verordnungsermächtigung zur Gemeinschaftsstatistik
Abschnitt 3 — Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
Unterabschnitt 1 — Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
§ 12 — Leistungspflicht des Entschädigungsfonds
§ 13 — Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
§ 14 — Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff
Unterabschnitt 2 — Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen
§ 15 — Leistungspflicht der Entschädigungsstelle
§ 16 — Forderungsübergang auf die Entschädigungsstelle
Unterabschnitt 3 — Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
§ 17 — Leistungspflicht des Insolvenzfonds
§ 18 — Umfang der Leistungspflicht des Insolvenzfonds
§ 19 — Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
§ 20 — Informationspflichten und Zusammenarbeit im Insolvenzfall
§ 21 — Rückgriff unter den Insolvenzfonds
§ 22 — Rückgriffsrecht des Deutschen Büros Grüne Karte
Unterabschnitt 4 — Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds
§ 23 — Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Anstalt; Verordnungsermächtigung
§ 24 — Wahrnehmung der Aufgaben durch die Verkehrsopferhilfe
§ 25 — Aufsicht; Genehmigung der Satzung der Verkehrsopferhilfe
§ 26 — Stelle zur gütlichen Einigung; Verordnungsermächtigung
§ 27 — Finanzierung
§ 28 — Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben auf eine andere juristische Person; Verordnungsermächtigungen
§ 29 — Steuerbefreiung
Abschnitt 4 — Strafvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 30 — Strafvorschriften
§ 31 — Tarifumstellung bei Bestandsübertragung
§ 32 — Anwendungsbestimmung; Übergangsregelung
§ 33 — Anpassung an Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; Verordnungsermächtigung