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ROG
ROG | Raumordnungsgesetz
31 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2 — Grundsätze der Raumordnung
§ 3 — Begriffsbestimmungen
§ 4 — Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5 — Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4
§ 6 — Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7 — Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
§ 8 — Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 9 — Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 10 — Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 11 — Planerhaltung
§ 12 — Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
Abschnitt 2 — Raumordnung in den Ländern
§ 13 — Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
§ 14 — Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 15 — Raumverträglichkeitsprüfung
§ 16 — Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen
Abschnitt 3 — Raumordnung im Bund
§ 17 — Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum
§ 18 — Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 — Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 20 — Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 — Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 22 — Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
§ 23 — Beirat für Raumentwicklung
Abschnitt 4 — Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 24 — Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 25 — Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten
§ 26 — (weggefallen)
§ 27 — Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 28 — Sonderregelung für die Windenergie an Land