GWB | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
241 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Wettbewerbsbeschränkungen
Kapitel 1 — Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
§
1 — Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen§
2 — Freigestellte Vereinbarungen§
3 — MittelstandskartelleKapitel 2 — Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
§
18 — Marktbeherrschung§
19 — Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen§
19a — Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb§
20 — Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht§
21 — Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden VerhaltensKapitel 3 — Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
§
22 — Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union§
23 — (weggefallen)Kapitel 4 — Wettbewerbsregeln
§
24 — Begriff, Antrag auf Anerkennung§
25 — Stellungnahme Dritter§
26 — Anerkennung§
27 — Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, BekanntmachungenKapitel 5 — Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
§
28 — Landwirtschaft§
29 — Energiewirtschaft§
29a — Kraftstoffmärkte§
30 — Presse§
31 — Verträge der Wasserwirtschaft§
31a — Wasserwirtschaft, Meldepflicht§
31b — Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, SanktionenKapitel 6 — Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
Abschnitt 1 — Befugnisse der Kartellbehörden
§
32 — Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen§
32a — Einstweilige Maßnahmen§
32b — Verpflichtungszusagen§
32c — Kein Anlass zum Tätigwerden§
32d — Entzug der Freistellung§
32e — Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen§
32f — Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung§
32g — Untersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)Abschnitt 2 — Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
§
33 — Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch§
33a — Schadensersatzpflicht§
33b — Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde§
33c — Schadensabwälzung§
33d — Gesamtschuldnerische Haftung§
33e — Kronzeuge§
33f — Wirkungen des Vergleichs§
33g — Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften§
33h — Verjährung§
34 — Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde§
34a — Vorteilsabschöpfung durch VerbändeKapitel 7 — Zusammenschlusskontrolle
§
35 — Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle§
36 — Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen§
37 — Zusammenschluss§
38 — Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung§
39 — Anmelde- und Anzeigepflicht§
39a — (weggefallen)§
40 — Verfahren der Zusammenschlusskontrolle§
41 — Vollzugsverbot, Entflechtung§
42 — Ministererlaubnis§
43 — Bekanntmachungen§
43a — EvaluierungKapitel 8 — Monopolkommission
§
44 — Aufgaben§
45 — Mitglieder§
46 — Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder§
47 — Übermittlung statistischer DatenKapitel 9 — Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
Abschnitt 1 — Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
§
47a — Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation§
47b — Aufgaben§
47c — Datenverwendung§
47d — Befugnisse§
47e — Mitteilungspflichten§
47f — Verordnungsermächtigung§
47g — Festlegungsbereiche§
47h — Berichtspflichten, Veröffentlichungen§
47i — Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen§
47j — Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, DatenschutzAbschnitt 2 — Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
§
47k — Marktbeobachtung im Bereich KraftstoffeAbschnitt 3 — Evaluierung
§
47l — Evaluierung der MarkttransparenzstellenTeil 2 — Kartellbehörden
Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften
§
48 — Zuständigkeit§
49 — Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde§
50 — Vollzug des europäischen RechtsKapitel 2 — Behördenzusammenarbeit
§
50a — Ermittlungen im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden§
50b — Zustellung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden§
50c — Vollstreckung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden§
50d — Informationsaustausch im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden§
50e — Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden§
50f — Zusammenarbeit mit anderen BehördenKapitel 3 — Bundeskartellamt
§
51 — Sitz, Organisation§
52 — Veröffentlichung allgemeiner Weisungen§
53 — Tätigkeitsbericht und MonitoringberichteTeil 3 — Verfahren
Kapitel 1 — Verwaltungssachen
Abschnitt 1 — Verfahren vor den Kartellbehörden
§
54 — Einleitung des Verfahrens, Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit§
55 — Vorabentscheidung über Zuständigkeit§
56 — Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung§
57 — Ermittlungen, Beweiserhebung§
58 — Beschlagnahme§
59 — Auskunftsverlangen§
59a — Prüfung von geschäftlichen Unterlagen§
59b — Durchsuchungen§
60 — Einstweilige Anordnungen§
61 — Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung§
62 — Gebührenpflichtige HandlungenAbschnitt 2 — Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren
§
63 — Beteiligte am Rechtsbehelfsverfahren, Beteiligtenfähigkeit§
64 — Anwaltszwang§
65 — Mündliche Verhandlung§
66 — Aufschiebende Wirkung§
67 — Anordnung der sofortigen Vollziehung§
68 — Einstweilige Anordnungen im Rechtsbehelfsverfahren§
69 — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§
70 — Akteneinsicht§
71 — Kostentragung und -festsetzung§
72 — Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der ZivilprozessordnungAbschnitt 3 — Beschwerde
§
73 — Zulässigkeit, Zuständigkeit§
74 — Frist und Form§
75 — Untersuchungsgrundsatz§
76 — BeschwerdeentscheidungAbschnitt 4 — Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde
§
77 — Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe§
78 — Nichtzulassungsbeschwerde§
79 — Rechtsbeschwerdeberechtigte, Form und Frist§
80 — RechtsbeschwerdeentscheidungKapitel 2 — Bußgeldsachen
Abschnitt 1 — Bußgeldvorschriften
§
81 — Bußgeldtatbestände§
81a — Geldbußen gegen Unternehmen§
81b — Geldbußen gegen Unternehmensvereinigungen§
81c — Höhe der Geldbuße§
81d — Zumessung der Geldbuße§
81e — Ausfallhaftung im Übergangszeitraum§
81f — Verzinsung der Geldbuße§
81g — Verjährung der GeldbußeAbschnitt 2 — Kronzeugenprogramm
§
81h — Ziel und Anwendungsbereich§
81i — Antrag auf Kronzeugenbehandlung§
81j — Allgemeine Voraussetzungen für die Kronzeugenbehandlung§
81k — Erlass der Geldbuße§
81l — Ermäßigung der Geldbuße§
81m — Marker§
81n — KurzantragAbschnitt 3 — Bußgeldverfahren
§
82 — Zuständigkeiten in Kartellbußgeldsachen§
82a — Befugnisse und Zuständigkeiten im Verfahren nach Einspruchseinlegung§
82b — Besondere Ermittlungsbefugnisse§
83 — Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren§
84 — Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof§
85 — Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid§
86 — Gerichtliche Entscheidungen bei der VollstreckungKapitel 3 — Vollstreckung
§
86a — VollstreckungKapitel 4 — Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
§
87 — Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte§
88 — Klageverbindung§
89 — Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke§
89a — Streitwertanpassung, Kostenerstattung§
89b — Verfahren§
89c — Offenlegung aus der Behördenakte§
89d — Beweisregeln§
89e — Gemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89dKapitel 5 — Gemeinsame Bestimmungen
§
90 — Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden§
90a — Zusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden§
91 — Kartellsenat beim Oberlandesgericht§
92 — Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder des Obersten Landesgerichts für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen§
93 — Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde§
94 — Kartellsenat beim Bundesgerichtshof§
95 — Ausschließliche Zuständigkeit§
96 — (weggefallen)Teil 4 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
Kapitel 1 — Vergabeverfahren
Abschnitt 1 — Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
§
97 — Grundsätze der Vergabe§
97a — Losgrundsatz§
98 — Auftraggeber§
99 — Öffentliche Auftraggeber§
100 — Sektorenauftraggeber§
101 — Konzessionsgeber§
102 — Sektorentätigkeiten§
103 — Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe§
104 — Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge§
105 — Konzessionen§
106 — Schwellenwerte§
107 — Allgemeine Ausnahmen§
108 — Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit§
109 — Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln§
110 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben§
111 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen§
112 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen§
113 — Verordnungsermächtigung§
114 — Monitoring; Vergabestatistik; Datenservice Öffentlicher EinkaufAbschnitt 2 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
Unterabschnitt 1 — Anwendungsbereich
§
115 — Anwendungsbereich§
116 — Besondere Ausnahmen§
117 — Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen§
118 — Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche AufträgeUnterabschnitt 2 — Vergabeverfahren und Auftragsausführung
§
119 — Verfahrensarten§
120 — Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren§
121 — Leistungsbeschreibung§
122 — Eignung§
123 — Zwingende Ausschlussgründe§
124 — Fakultative Ausschlussgründe§
125 — Selbstreinigung§
126 — Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse§
127 — Zuschlag§
128 — Auftragsausführung§
129 — Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen§
130 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen§
131 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr§
132 — Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit§
133 — Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen§
134 — Informations- und Wartepflicht§
135 — UnwirksamkeitAbschnitt 3 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
Unterabschnitt 1 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
§
136 — Anwendungsbereich§
137 — Besondere Ausnahmen§
138 — Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen§
139 — Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen§
140 — Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten§
141 — Verfahrensarten§
142 — Sonstige anwendbare Vorschriften§
143 — Regelung für Auftraggeber nach dem BundesberggesetzUnterabschnitt 2 — Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
§
144 — Anwendungsbereich§
145 — Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen§
146 — Verfahrensarten§
147 — Sonstige anwendbare VorschriftenUnterabschnitt 3 — Vergabe von Konzessionen
§
148 — Anwendungsbereich§
149 — Besondere Ausnahmen§
150 — Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit§
151 — Verfahren§
152 — Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren§
153 — Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen§
154 — Sonstige anwendbare VorschriftenKapitel 2 — Nachprüfungsverfahren
Abschnitt 1 — Nachprüfungsbehörden
§
155 — Grundsatz§
156 — Vergabekammern§
157 — Besetzung, Unabhängigkeit§
158 — Einrichtung, Organisation, Form§
159 — Abgrenzung der Zuständigkeit der VergabekammernAbschnitt 2 — Verfahren vor der Vergabekammer
§
160 — Einleitung, Antrag§
161 — Form, Inhalt§
162 — Verfahrensbeteiligte, Beiladung§
163 — Untersuchungsgrundsatz§
164 — Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen§
165 — Akteneinsicht§
166 — Mündliche Verhandlung§
167 — Beschleunigung§
168 — Entscheidung der Vergabekammer§
169 — Aussetzung des Vergabeverfahrens§
170 — Ausschluss von abweichendem LandesrechtAbschnitt 3 — Sofortige Beschwerde
§
171 — Zulässigkeit, Zuständigkeit§
172 — Frist, Form, Inhalt§
173 — Wirkung§
174 — Beteiligte am Beschwerdeverfahren§
175 — Verfahrensvorschriften§
176 — Vorabentscheidung über den Zuschlag§
177 — (weggefallen)§
178 — Beschwerdeentscheidung§
179 — Bindungswirkung und Vorlagepflicht§
180 — Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch§
181 — Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens§
182 — Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer§
183 — Korrekturmechanismus der Kommission§
184 — Unterrichtungspflichten der NachprüfungsinstanzenTeil 5 — Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
§
185 — Unternehmen der öffentlichen Hand, GeltungsbereichTeil 6 — Übergangs- und Schlussbestimmungen
§
186 — Anwendungsbestimmung zu § 47k§
186a — Fusionskontrolle im Krankenhausbereich§
187 — Übergangs- und Schlussbestimmungen