UrhG | Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
254 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Urheberrecht
Abschnitt 1 — Allgemeines
§
1 — AllgemeinesAbschnitt 2 — Das Werk
§
2 — Geschützte Werke§
3 — Bearbeitungen§
4 — Sammelwerke und Datenbankwerke§
5 — Amtliche Werke§
6 — Veröffentlichte und erschienene WerkeAbschnitt 3 — Der Urheber
§
7 — Urheber§
8 — Miturheber§
9 — Urheber verbundener Werke§
10 — Vermutung der Urheber- oder RechtsinhaberschaftAbschnitt 4 — Inhalt des Urheberrechts
Unterabschnitt 1 — Allgemeines
§
11 — AllgemeinesUnterabschnitt 2 — Urheberpersönlichkeitsrecht
§
12 — Veröffentlichungsrecht§
13 — Anerkennung der Urheberschaft§
14 — Entstellung des WerkesUnterabschnitt 3 — Verwertungsrechte
§
15 — Allgemeines§
16 — Vervielfältigungsrecht§
17 — Verbreitungsrecht§
18 — Ausstellungsrecht§
19 — Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht§
19a — Recht der öffentlichen Zugänglichmachung§
20 — Senderecht§
20a — Europäische Satellitensendung§
20b — Weitersendung§
20c — Europäischer ergänzender Online-Dienst§
20d — Direkteinspeisung§
21 — Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger§
22 — Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung§
23 — Bearbeitungen und Umgestaltungen§
24 — (weggefallen)Unterabschnitt 4 — Sonstige Rechte des Urhebers
§
25 — Zugang zu Werkstücken§
26 — Folgerecht§
27 — Vergütung für Vermietung und VerleihenAbschnitt 5 — Rechtsverkehr im Urheberrecht
Unterabschnitt 1 — Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
§
28 — Vererbung des Urheberrechts§
29 — Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht§
30 — Rechtsnachfolger des UrhebersUnterabschnitt 2 — Nutzungsrechte
§
31 — Einräumung von Nutzungsrechten§
31a — Verträge über unbekannte Nutzungsarten§
32 — Angemessene Vergütung§
32a — Weitere Beteiligung des Urhebers§
32b — Zwingende Anwendung§
32c — Vergütung für später bekannte Nutzungsarten§
32d — Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners§
32e — Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette§
32f — Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung§
32g — Vertretung durch Vereinigungen§
33 — Weiterwirkung von Nutzungsrechten§
34 — Übertragung von Nutzungsrechten§
35 — Einräumung weiterer Nutzungsrechte§
35a — Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten§
36 — Gemeinsame Vergütungsregeln§
36a — Schlichtungsstelle§
36b — Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln§
36c — Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln§
36d — Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften§
37 — Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten§
38 — Beiträge zu Sammlungen§
39 — Änderungen des Werkes§
40 — Verträge über künftige Werke§
40a — Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung§
41 — Rückrufsrecht wegen Nichtausübung§
42 — Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung§
42a — Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern§
43 — Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen§
44 — Veräußerung des Originals des WerkesAbschnitt 6 — Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
Unterabschnitt 1 — Gesetzlich erlaubte Nutzungen
§
44a — Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen§
44b — Text und Data Mining§
45 — Rechtspflege und öffentliche Sicherheit§
45a — Menschen mit Behinderungen§
45b — Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung§
45c — Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung§
45d — Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis§
46 — Sammlungen für den religiösen Gebrauch§
47 — Schulfunksendungen§
48 — Öffentliche Reden§
49 — Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare§
50 — Berichterstattung über Tagesereignisse§
51 — Zitate§
51a — Karikatur, Parodie und Pastiche§
52 — Öffentliche Wiedergabe§
53 — Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch§
53a — (weggefallen)Unterabschnitt 2 — Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen
§
54 — Vergütungspflicht§
54a — Vergütungshöhe§
54b — Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs§
54c — Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten§
54d — Hinweispflicht§
54e — Meldepflicht§
54f — Auskunftspflicht§
54g — Kontrollbesuch§
54h — Verwertungsgesellschaften; Handhabung der MitteilungenUnterabschnitt 3 — Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen
§
55 — Vervielfältigung durch Sendeunternehmen§
55a — Benutzung eines Datenbankwerkes§
56 — Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben§
57 — Unwesentliches Beiwerk§
58 — Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken§
59 — Werke an öffentlichen Plätzen§
60 — BildnisseUnterabschnitt 4 — Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
§
60a — Unterricht und Lehre§
60b — Unterrichts- und Lehrmedien§
60c — Wissenschaftliche Forschung§
60d — Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung§
60e — Bibliotheken§
60f — Archive, Museen und Bildungseinrichtungen§
60g — Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis§
60h — Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten NutzungenUnterabschnitt 5 — Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke
§
61 — Verwaiste Werke§
61a — Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten§
61b — Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution§
61c — Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche RundfunkanstaltenUnterabschnitt 5a — Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke
§
61d — Nicht verfügbare Werke§
61e — Verordnungsermächtigung§
61f — Information über nicht verfügbare Werke§
61g — Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche NutzungsbefugnisUnterabschnitt 6 — Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen
§
62 — Änderungsverbot§
63 — Quellenangabe§
63a — Gesetzliche VergütungsansprücheAbschnitt 7 — Dauer des Urheberrechts
§
64 — Allgemeines§
65 — Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text§
66 — Anonyme und pseudonyme Werke§
67 — Lieferungswerke§
68 — Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke§
69 — Berechnung der FristenAbschnitt 8 — Besondere Bestimmungen
für Computerprogramme
§
69a — Gegenstand des Schutzes§
69b — Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen§
69c — Zustimmungsbedürftige Handlungen§
69d — Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen§
69e — Dekompilierung§
69f — Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen§
69g — Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, VertragsrechtTeil 2 — Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1 — Schutz bestimmter Ausgaben
§
70 — Wissenschaftliche Ausgaben§
71 — Nachgelassene WerkeAbschnitt 2 — Schutz der Lichtbilder
§
72 — LichtbilderAbschnitt 3 — Schutz des ausübenden Künstlers
§
73 — Ausübender Künstler§
74 — Anerkennung als ausübender Künstler§
75 — Beeinträchtigungen der Darbietung§
76 — Dauer der Persönlichkeitsrechte§
77 — Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung§
78 — Öffentliche Wiedergabe§
79 — Nutzungsrechte§
79a — Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers§
79b — Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten§
80 — Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler§
81 — Schutz des Veranstalters§
82 — Dauer der Verwertungsrechte§
83 — Schranken der Verwertungsrechte§
84 — (weggefallen)Abschnitt 4 — Schutz des Herstellers von
Tonträgern
§
85 — Verwertungsrechte§
86 — Anspruch auf BeteiligungAbschnitt 5 — Schutz des Sendeunternehmens
§
87 — SendeunternehmenAbschnitt 6 — Schutz des Datenbankherstellers
§
87a — Begriffsbestimmungen§
87b — Rechte des Datenbankherstellers§
87c — Schranken des Rechts des Datenbankherstellers§
87d — Dauer der Rechte§
87e — Verträge über die Benutzung einer DatenbankAbschnitt 7 — Schutz des Presseverlegers
§
87f — Begriffsbestimmungen§
87g — Rechte des Presseverlegers§
87h — Ausübung der Rechte des Presseverlegers§
87i — Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen§
87j — Dauer der Rechte des Presseverlegers§
87k — BeteiligungsanspruchTeil 3 — Besondere Bestimmungen für Filme
Abschnitt 1 — Filmwerke
§
88 — Recht zur Verfilmung§
89 — Rechte am Filmwerk§
90 — Einschränkung der Rechte§
91 — (weggefallen)§
92 — Ausübende Künstler§
93 — Schutz gegen Entstellung; Namensnennung§
94 — Schutz des FilmherstellersAbschnitt 2 — Laufbilder
§
95 — LaufbilderTeil 4 — Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1 — Ergänzende Schutzbestimmungen
§
95a — Schutz technischer Maßnahmen§
95b — Durchsetzung von Schrankenbestimmungen§
95c — Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen§
95d — Kennzeichnungspflichten§
96 — VerwertungsverbotAbschnitt 2 — Rechtsverletzungen
Unterabschnitt 1 — Bürgerlich-rechtliche Vorschriften;
Rechtsweg
§
97 — Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz§
97a — Abmahnung§
98 — Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung§
99 — Haftung des Inhabers eines Unternehmens§
100 — Entschädigung§
101 — Anspruch auf Auskunft§
101a — Anspruch auf Vorlage und Besichtigung§
101b — Sicherung von Schadensersatzansprüchen§
102 — Verjährung§
102a — Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften§
103 — Bekanntmachung des Urteils§
104 — Rechtsweg§
104a — Gerichtsstand§
105 — Gerichte für UrheberrechtsstreitsachenUnterabschnitt 2 — Straf- und Bußgeldvorschriften
§
106 — Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke§
107 — Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung§
108 — Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte§
108a — Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung§
108b — Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen§
109 — Strafantrag§
110 — Einziehung§
111 — Bekanntgabe der Verurteilung§
111a — BußgeldvorschriftenUnterabschnitt 3 — Vorschriften
über Maßnahmen der Zollbehörde
§
111b — Verfahren nach deutschem Recht§
111c — Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013Abschnitt 3 — Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 1 — Allgemeines
§
112 — AllgemeinesUnterabschnitt 2 — Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderungen gegen den Urheber
§
113 — Urheberrecht§
114 — Originale von WerkenUnterabschnitt 3 — Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
§
115 — Urheberrecht§
116 — Originale von Werken§
117 — TestamentsvollstreckerUnterabschnitt 4 — Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben
und gegen den Lichtbildner
§
118 — Entsprechende AnwendungUnterabschnitt 5 — Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
§
119 — Zwangsvollstreckung in bestimmte VorrichtungenTeil 5 — Anwendungsbereich,
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1 — Anwendungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 1 — Urheberrecht
§
120 — Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten§
121 — Ausländische Staatsangehörige§
122 — Staatenlose§
123 — Ausländische FlüchtlingeUnterabschnitt 2 — Verwandte Schutzrechte
§
124 — Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder§
125 — Schutz des ausübenden Künstlers§
126 — Schutz des Herstellers von Tonträgern§
127 — Schutz des Sendeunternehmens§
127a — Schutz des Datenbankherstellers§
127b — Schutz des Presseverlegers§
128 — Schutz des FilmherstellersAbschnitt 2 — Übergangsbestimmungen
§
129 — Werke§
130 — Übersetzungen§
131 — Vertonte Sprachwerke§
132 — Verträge§
133 — Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790§
134 — Urheber§
135 — Inhaber verwandter Schutzrechte§
135a — Berechnung der Schutzfrist§
136 — Vervielfältigung und Verbreitung§
137 — Übertragung von Rechten§
137a — Lichtbildwerke§
137b — Bestimmte Ausgaben§
137c — Ausübende Künstler§
137d — Computerprogramme§
137e — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG§
137f — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG§
137g — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG§
137h — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG§
137i — Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts§
137j — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG§
137k — (weggefallen)§
137l — Übergangsregelung für neue Nutzungsarten§
137m — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU§
137n — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU§
137o — Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz§
137p — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789§
137q — Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung§
137r — Übergangsregelung zum Schutz des PresseverlegersAbschnitt 3 — Schlussbestimmungen
§
138 — Register anonymer und pseudonymer Werke§
138a — Datenschutz§
139 — Änderung der Strafprozessordnung§
140 — Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen§
141 — Aufgehobene Vorschriften§
142 — Evaluierung§
143 — Inkrafttreten