VkBkmG | Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen

20 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes§ 2 — Ausgabe und dauerhafte Bereithaltung im Internet§ 3 — Verkündung und amtliche Bekanntmachung§ 4 — Freier Zugang§ 5 — Benachrichtigungsdienste§ 6 — Änderungsverbot; Löschung personenbezogener Daten; Berichtigungen§ 7 — Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit

Abschnitt 2 — Verkündung und Bekanntmachung in besonderen Fällen

§ 8 — Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts§ 9 — Vereinfachte Verkündungen und vereinfachte amtliche Bekanntmachungen§ 10 — Arten der vereinfachten Verkündung und der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung§ 11 — Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage§ 12 — Nachträgliche Bereitstellung§ 13 — Aufwendungsersatz§ 14 — Ersatzbekanntmachungen des Bundesanzeigers

Abschnitt 3 — Bekanntmachungen von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes

§ 15 — Zuständige Stelle für die amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes§ 16 — Verfahren der amtlichen Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes

Abschnitt 4 — Archivierung

§ 17 — Dauerhafte Aufbewahrung§ 18 — Erhaltung des Beweiswerts

Abschnitt 5 — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 19 — Strafvorschriften§ 20 — Bußgeldvorschriften