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VkBkmG
VkBkmG | Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen
20 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2 — Ausgabe und dauerhafte Bereithaltung im Internet
§ 3 — Verkündung und amtliche Bekanntmachung
§ 4 — Freier Zugang
§ 5 — Benachrichtigungsdienste
§ 6 — Änderungsverbot; Löschung personenbezogener Daten; Berichtigungen
§ 7 — Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit
Abschnitt 2 — Verkündung und Bekanntmachung in besonderen Fällen
§ 8 — Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts
§ 9 — Vereinfachte Verkündungen und vereinfachte amtliche Bekanntmachungen
§ 10 — Arten der vereinfachten Verkündung und der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung
§ 11 — Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage
§ 12 — Nachträgliche Bereitstellung
§ 13 — Aufwendungsersatz
§ 14 — Ersatzbekanntmachungen des Bundesanzeigers
Abschnitt 3 — Bekanntmachungen von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
§ 15 — Zuständige Stelle für die amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
§ 16 — Verfahren der amtlichen Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
Abschnitt 4 — Archivierung
§ 17 — Dauerhafte Aufbewahrung
§ 18 — Erhaltung des Beweiswerts
Abschnitt 5 — Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 19 — Strafvorschriften
§ 20 — Bußgeldvorschriften