VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz
130 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil I — Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 1 — Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
§
1 — Anwendungsbereich§
2 — Ausnahmen vom Anwendungsbereich§
3 — Örtliche Zuständigkeit§
3a — Elektronische KommunikationAbschnitt 2 — Amtshilfe
§
4 — Amtshilfepflicht§
5 — Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe§
6 — Auswahl der Behörde§
7 — Durchführung der Amtshilfe§
8 — Kosten der AmtshilfeAbschnitt 3 — Europäische Verwaltungszusammenarbeit
§
8a — Grundsätze der Hilfeleistung§
8b — Form und Behandlung der Ersuchen§
8c — Kosten der Hilfeleistung§
8d — Mitteilungen von Amts wegen§
8e — AnwendbarkeitTeil II — Allgemeine Vorschriften über das
Verwaltungsverfahren
Abschnitt 1 — Verfahrensgrundsätze
§
9 — Begriff des Verwaltungsverfahrens§
10 — Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens§
11 — Beteiligungsfähigkeit§
12 — Handlungsfähigkeit§
13 — Beteiligte§
14 — Bevollmächtigte und Beistände§
15 — Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten§
16 — Bestellung eines Vertreters von Amts wegen§
17 — Vertreter bei gleichförmigen Eingaben§
18 — Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse§
19 — Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse§
20 — Ausgeschlossene Personen§
21 — Besorgnis der Befangenheit§
22 — Beginn des Verfahrens§
23 — Amtssprache§
24 — Untersuchungsgrundsatz§
25 — Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung§
26 — Beweismittel§
27 — Versicherung an Eides statt§
27a — Bekanntmachung im Internet§
27b — Auslegung von Dokumenten§
27c — Erörterung mit Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit§
28 — Anhörung Beteiligter§
29 — Akteneinsicht durch Beteiligte§
30 — GeheimhaltungAbschnitt 2 — Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
§
31 — Fristen und Termine§
32 — Wiedereinsetzung in den vorigen StandAbschnitt 3 — Amtliche Beglaubigung
§
33 — Beglaubigung von Dokumenten§
34 — Beglaubigung von UnterschriftenTeil III — Verwaltungsakt
Abschnitt 1 — Zustandekommen des Verwaltungsaktes
§
35 — Begriff des Verwaltungsaktes§
35a — Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes§
36 — Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt§
37 — Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung§
38 — Zusicherung§
39 — Begründung des Verwaltungsaktes§
40 — Ermessen§
41 — Bekanntgabe des Verwaltungsaktes§
42 — Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt§
42a — GenehmigungsfiktionAbschnitt 2 — Bestandskraft des Verwaltungsaktes
§
43 — Wirksamkeit des Verwaltungsaktes§
44 — Nichtigkeit des Verwaltungsaktes§
45 — Heilung von Verfahrens- und Formfehlern§
46 — Folgen von Verfahrens- und Formfehlern§
47 — Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes§
48 — Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes§
49 — Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes§
49a — Erstattung, Verzinsung§
50 — Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren§
51 — Wiederaufgreifen des Verfahrens§
52 — Rückgabe von Urkunden und SachenAbschnitt 3 — Verjährungsrechtliche Wirkungen
des Verwaltungsaktes
§
53 — Hemmung der Verjährung durch VerwaltungsaktTeil IV — Öffentlich-rechtlicher Vertrag
§
54 — Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags§
55 — Vergleichsvertrag§
56 — Austauschvertrag§
57 — Schriftform§
58 — Zustimmung von Dritten und Behörden§
59 — Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags§
60 — Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen§
61 — Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung§
62 — Ergänzende Anwendung von VorschriftenTeil V — Besondere Verfahrensarten
Abschnitt 1 — Förmliches Verwaltungsverfahren
§
63 — Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren§
64 — Form des Antrags§
65 — Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen§
66 — Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten§
67 — Erfordernis der mündlichen Verhandlung§
68 — Verlauf der mündlichen Verhandlung§
69 — Entscheidung§
70 — Anfechtung der Entscheidung§
71 — Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor AusschüssenAbschnitt 1a — Verfahren über eine einheitliche Stelle
§
71a — Anwendbarkeit§
71b — Verfahren§
71c — Informationspflichten§
71d — Gegenseitige Unterstützung§
71e — Elektronisches VerfahrenAbschnitt 2 — Planfeststellungsverfahren
§
72 — Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren§
72a — Einreichung des Plans und Ausgestaltung des Verfahrens§
73 — Anhörungsverfahren§
73a — Behördenbeteiligung§
73b — Erörterungstermin§
73c — Planänderung im Verfahren§
73d — Projektmanager§
74 — Planfeststellungsbeschluss§
74a — Plangenehmigung§
74b — Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung§
75 — Rechtswirkungen der Planfeststellung§
75a — Außerkrafttreten des Plans§
76 — Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens§
77 — Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses§
78 — Zusammentreffen mehrerer VorhabenTeil VI — Rechtsbehelfsverfahren
§
79 — Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte§
80 — Erstattung von Kosten im VorverfahrenTeil VII — Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse
Abschnitt 1 — Ehrenamtliche Tätigkeit
§
81 — Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit§
82 — Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit§
83 — Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit§
84 — Verschwiegenheitspflicht§
85 — Entschädigung§
86 — Abberufung§
87 — OrdnungswidrigkeitenAbschnitt 2 — Ausschüsse
§
88 — Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse§
89 — Ordnung in den Sitzungen§
90 — Beschlussfähigkeit§
91 — Beschlussfassung§
92 — Wahlen durch Ausschüsse§
93 — NiederschriftTeil VIII — Schlussvorschriften
§
94 — Übertragung gemeindlicher Aufgaben§
95 — Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten§
96 — Überleitung von Verfahren§
97§
98§
99§
100 — Landesgesetzliche Regelungen§
101 — Stadtstaatenklausel§
102 — Übergangsvorschrift zu § 53§
102a — Übergangsregelung für die Durchführung von Verwaltungsverfahren§
102b — Übergangsvorschrift zu den §§ 72 bis 78§
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