Lawbase Gesetze AMG AMG | Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln 218 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich §
1 — Zweck des Gesetzes §
2 — Arzneimittelbegriff §
3 — Stoffbegriff §
4 — Sonstige Begriffsbestimmungen §
4a — Ausnahme vom Anwendungsbereich §
4b — Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien §
4c — Indikationsbezogenes Register für Arzneimittel für neuartige Therapien Zweiter Abschnitt — Anforderungen an die Arzneimittel §
5 — Verbot bedenklicher Arzneimittel §
6 — Verbote zum Schutz der Gesundheit, Verordnungsermächtigungen §
6a — (weggefallen) §
7 — Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel §
8 — Verbote zum Schutz vor Täuschung §
9 — Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen §
10 — Kennzeichnung §
10a — Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten für klinische Prüfungen §
11 — Packungsbeilage §
11a — Fachinformation §
12 — Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen Dritter Abschnitt — Herstellung von Arzneimitteln §
13 — Herstellungserlaubnis §
14 — Entscheidung über die Herstellungserlaubnis §
15 — Sachkenntnis §
16 — Begrenzung der Herstellungserlaubnis §
17 — Fristen für die Erteilung §
18 — Rücknahme, Widerruf, Ruhen §
19 — Verantwortungsbereiche §
20 — Anzeigepflichten §
20a — Geltung für Wirkstoffe und andere Stoffe §
20b — Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen §
20c — Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen §
20d — Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen Vierter Abschnitt — Zulassung der Arzneimittel §
21 — Zulassungspflicht §
21a — Genehmigung von Gewebezubereitungen §
22 — Zulassungsunterlagen §
23 — (weggefallen) §
24 — Sachverständigengutachten §
24a — Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers §
24b — Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz §
24c — Nachforderungen §
24d — Allgemeine Verwertungsbefugnis §
25 — Entscheidung über die Zulassung §
25a — Vorprüfung §
25b — Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren §
25c — Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen oder Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union §
26 — Arzneimittelprüfrichtlinien §
27 — Fristen für die Erteilung §
28 — Auflagenbefugnis §
29 — Anzeigepflicht, Neuzulassung §
30 — Rücknahme, Widerruf, Ruhen §
31 — Erlöschen, Verlängerung §
32 — Staatliche Chargenprüfung §
33 — Aufwendungsersatz und Entgelte §
34 — Information der Öffentlichkeit §
35 — Ermächtigungen zur Zulassung und Freistellung §
36 — Ermächtigung für Standardzulassungen §
37 — Genehmigung der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union für das Inverkehrbringen, Zulassungen von Arzneimitteln aus anderen Staaten Fünfter Abschnitt — Registrierung von Arzneimitteln §
38 — Registrierung homöopathischer Arzneimittel §
39 — Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Verfahrensvorschriften §
39a — Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel §
39b — Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel §
39c — Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel §
39d — Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel Sechster Abschnitt — Schutz des Menschen bei der
klinischen Prüfung §
40 — Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung §
40a — Allgemeine Voraussetzungen für die klinische Prüfung §
40b — Besondere Voraussetzungen für die klinische Prüfung §
40c — Verfahren bei Hinzufügung eines Mitgliedstaates, bei Änderungen sowie bei Bewertungsverfahren §
40d — Besondere Pflichten des Prüfers, des Sponsors und der zuständigen Bundesoberbehörde §
41 — Stellungnahme der Ethik-Kommission §
41a — Registrierungsverfahren für Ethik-Kommissionen §
41b — Verfahrensordnung und Geschäftsverteilungsplan §
41c — Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren §
41d — Richtlinien zur Bewertung klinischer Prüfungen durch Ethik-Kommissionen §
42 — Korrekturmaßnahmen §
42a — Datenschutz §
42b — Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen §
42c — Inspektionen §
42d — Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen §
42e — Empfehlungen für von nichtkommerziellen Sponsoren durchgeführte klinische Prüfungen ohne wirtschaftliche Zwecksetzung Siebter Abschnitt — Abgabe von Arzneimitteln §
43 — Apothekenpflicht §
44 — Ausnahme von der Apothekenpflicht §
45 — Ermächtigung zu weiteren Ausnahmen von der Apothekenpflicht §
46 — Ermächtigung zur Ausweitung der Apothekenpflicht §
47 — Vertriebsweg §
47a — Sondervertriebsweg, Nachweispflichten §
47b — Sondervertriebsweg Diamorphin §
48 — Verschreibungspflicht §
48a — Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Apotheker zur Anschlussversorgung §
48b — Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Apotheker zur Versorgung bei bestimmten Erkrankungen; Verordnungsermächtigung §
49 §
50 — Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln §
51 — Abgabe im Reisegewerbe §
52 — Verbot der Selbstbedienung §
52a — Großhandel mit Arzneimitteln §
52b — Bereitstellung von Arzneimitteln §
52c — Arzneimittelvermittlung §
53 — Anhörung von Sachverständigen Achter Abschnitt — Sicherung und Kontrolle der
Qualität §
54 — Betriebsverordnungen §
55 — Arzneibuch §
55a — Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren Neunter Abschnitt — (weggefallen) Zehnter Abschnitt — Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken §
62 — Organisation §
63 — Stufenplan §
63a — Stufenplanbeauftragter §
63b — Allgemeine Pharmakovigilanz-Pflichten des Inhabers der Zulassung §
63c — Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung bei Verdachtsfällen von Nebenwirkungen §
63d — Regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte §
63e — Europäisches Verfahren §
63f — Allgemeine Voraussetzungen für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien §
63g — Besondere Voraussetzungen für angeordnete nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien §
63h — (weggefallen) §
63i — Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen und Gewebe §
63j — Dokumentations- und Meldepflichten der behandelnden Person für nicht zulassungs- oder genehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien §
63k — Ausnahmen Elfter Abschnitt — Überwachung §
64 — Durchführung der Überwachung §
65 — Probenahme §
66 — Duldungs- und Mitwirkungspflicht §
67 — Allgemeine Anzeigepflicht §
67a — Datenbankgestütztes Informationssystem §
67b — EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen, EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte, Unterrichtungspflichten §
68 — Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten §
69 — Maßnahmen der zuständigen Behörden Zwölfter Abschnitt — Sondervorschriften für
Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz §
70 — Anwendung und Vollzug des Gesetzes §
71 — Ausnahmen Dreizehnter Abschnitt — Einfuhr und Ausfuhr §
72 — Einfuhrerlaubnis §
72a — Zertifikate §
72b — Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen §
72c — Einmalige Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen §
73 — Verbringungsverbot §
73a — Ausfuhr §
74 — Mitwirkung von Zolldienststellen Vierzehnter Abschnitt — Informationsbeauftragter,
Pharmaberater §
74a — Informationsbeauftragter §
75 — Sachkenntnis §
76 — Pflichten Fünfzehnter Abschnitt — Bestimmung der zuständigen
Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen §
77 — Zuständige Bundesoberbehörde,Verordnungsermächtigung §
77a — Unabhängigkeit und Transparenz §
78 — Preise §
79 — Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten §
80 — Ermächtigung für Verfahrens- und Härtefallregelungen §
81 — Verhältnis zu anderen Gesetzen §
82 — Allgemeine Verwaltungsvorschriften §
83 — Angleichung an das Recht der Europäischen Union §
83a — Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen Sechzehnter Abschnitt — Haftung für
Arzneimittelschäden §
84 — Gefährdungshaftung §
84a — Auskunftsanspruch §
85 — Mitverschulden §
86 — Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung §
87 — Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung §
88 — Höchstbeträge §
89 — Schadensersatz durch Geldrenten §
90 §
91 — Weitergehende Haftung §
92 — Unabdingbarkeit §
93 — Mehrere Ersatzpflichtige §
94 — Deckungsvorsorge §
94a — Örtliche Zuständigkeit Siebzehnter Abschnitt — Straf- und Bußgeldvorschriften §
95 — Strafvorschriften §
96 — Strafvorschriften §
97 — Bußgeldvorschriften §
98 — Einziehung Achtzehnter Abschnitt — Überleitungs- und
Übergangsvorschriften Erster Unterabschnitt — Überleitungsvorschriften aus
Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts §
99 — Arzneimittelgesetz 1961 §
100 §
101 §
102 §
102a §
103 §
104 §
105 §
105a §
105b §
106 §
107 §
108 §
108a §
108b §
109 §
109a §
110 §
111 §
112 §
113 — (weggefallen) §
114 §
115 §
116 §
117 §
118 §
119 §
120 §
121 §
122 §
123 §
124 Zweiter Unterabschnitt — (weggefallen) Dritter Unterabschnitt — Übergangsvorschriften aus
Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes §
127 §
128 §
129 §
130 §
131 Vierter Unterabschnitt — Übergangsvorschriften aus
Anlass des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes §
132 Fünfter Unterabschnitt — (weggefallen) §
133 — (weggefallen) Sechster Unterabschnitt — Übergangsvorschriften
aus Anlass des Transfusionsgesetzes §
134 Siebter Unterabschnitt — Übergangsvorschriften aus Anlass des
Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes §
135 Achter Unterabschnitt — Übergangsvorschriften aus Anlass des
Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes §
136 Neunter Unterabschnitt — (weggefallen) §
137 — (weggefallen) Zehnter Unterabschnitt — Übergangsvorschriften aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes §
138 Elfter Unterabschnitt — Übergangsvorschriften aus Anlass des Ersten Gesetzes zur Änderung des
Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften §
139 Zwölfter Unterabschnitt — (weggefallen) §
140 — (weggefallen) Dreizehnter Unterabschnitt — Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung
des Arzneimittelgesetzes §
141 Vierzehnter Unterabschnitt §
142 — Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes §
142a — Übergangs- und Bestandsschutzvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen §
142b — Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften Fünfzehnter Unterabschnitt §
143 — (weggefallen) Sechzehnter Unterabschnitt — Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften §
144 Siebzehnter Unterabschnitt §
145 — Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes Achtzehnter Unterabschnitt — Übergangsvorschrift §
146 — Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Neunzehnter Unterabschnitt — Übergangsvorschrift §
147 — Übergangsvorschrift aus Anlass des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Zwanzigster Unterabschnitt — Übergangsvorschrift §
148 — Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften sowie des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften