EEG | Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
206 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Bestimmungen
§
1 — Ziel des Gesetzes§
1a — Zeitliche Transformation§
2 — Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien§
3 — Begriffsbestimmungen§
4 — Ausbaupfad§
4a — Strommengenpfad§
5 — Ausbau im In- und Ausland§
6 — Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau§
7 — Gesetzliches SchuldverhältnisTeil 2 — Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen
§
8 — Anschluss§
8a — Flexible Netzanschlussvereinbarungen§
8b — Mitteilung des Einspeiseortes§
9 — Technische Vorgaben§
10 — Ausführung und Nutzung des Anschlusses§
10a — Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte§
10b — Vorgaben zur Direktvermarktung§
10c — Zuordnung geringfügiger Verbräuche§
11 — Abnahme, Übertragung und Verteilung§
11a — Recht zur Verlegung von Leitungen§
11b — Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des RückbausAbschnitt 2 — Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
§
12 — Erweiterung der Netzkapazität§
13 — Schadensersatz§
14 — (weggefallen)§
15 — (weggefallen)Abschnitt 3 — Kosten
§
16 — Netzanschluss§
17 — Kapazitätserweiterung§
18 — (weggefallen)Teil 3 — Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
Abschnitt 1 — Arten des Zahlungsanspruchs
§
19 — Zahlungsanspruch§
20 — Marktprämie§
21 — Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag§
21a — Sonstige Direktvermarktung§
21b — Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel§
21c — Verfahren für die Zuordnung und den WechselAbschnitt 2 — Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung
§
22 — Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie§
22a — Pilotwindenergieanlagen an Land§
22b — Bürgerenergiegesellschaften§
23 — Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung§
23a — Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie§
23b — Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen§
23c — Anteilige Zahlung§
24 — Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen§
25 — Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs§
26 — Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung§
27 — AufrechnungAbschnitt 3 — Ausschreibungen
Unterabschnitt 1 — Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
§
28 — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land§
28a — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments§
28b — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments§
28c — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse§
28d — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen§
28e — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen§
28f — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung§
28g — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff§
29 — Bekanntmachung§
30 — Anforderungen an Gebote§
30a — Ausschreibungsverfahren§
31 — Sicherheiten§
32 — Zuschlagsverfahren§
33 — Ausschluss von Geboten§
34 — Ausschluss von Bietern§
34a — Unionsfremde Bieter§
35 — Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert§
35a — Entwertung von ZuschlägenUnterabschnitt 2 — Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
§
36 — Gebote für Windenergieanlagen an Land§
36a — Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land§
36b — Höchstwert für Windenergieanlagen an Land§
36c — Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land§
36d — (weggefallen)§
36e — Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land§
36f — Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land§
36g — (weggefallen)§
36h — Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land§
36i — Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land§
36j — Zusatzgebote§
36k — (weggefallen)Unterabschnitt 3 — Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
§
37 — Gebote für Solaranlagen des ersten Segments§
37a — Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments§
37b — Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments§
37c — Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder§
37d — Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments§
37e — Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments§
38 — Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments§
38a — Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments§
38b — Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten SegmentsUnterabschnitt 4 — Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments
§
38c — Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments§
38d — Projektsicherungsbeitrag§
38e — Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments§
38f — Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments§
38g — Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments§
38h — Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments§
38i — (weggefallen)Unterabschnitt 5 — Ausschreibungen für Biomasseanlagen
§
39 — Gebote für Biomasseanlagen§
39a — Sicherheiten für Biomasseanlagen§
39b — Höchstwert für Biomasseanlagen§
39c — Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen§
39d — Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen§
39e — Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen§
39f — Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen§
39g — Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen§
39h — Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen§
39i — Besondere Zahlungsbestimmungen für BiomasseanlagenUnterabschnitt 6 — Ausschreibungen für Biomethananlagen
§
39j — Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5§
39k — Gebote für Biomethananlagen§
39l — Höchstwert für Biomethananlagen§
39m — Besondere Zahlungsbestimmungen für BiomethananlagenUnterabschnitt 7 — Ausschreibungen für innovative Konzepte
§
39n — Innovationsausschreibungen§
39o — Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung§
39p — Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff§
39q — Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem WasserstoffAbschnitt 4 — Gesetzliche Bestimmung der Zahlung
Unterabschnitt 1 — Anzulegende Werte
§
40 — Wasserkraft§
41 — Deponie-, Klär- und Grubengas§
42 — Biomasse§
43 — Vergärung von Bioabfällen§
44 — Vergärung von Gülle§
44a — Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse§
44b — Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen§
44c — Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse§
45 — Geothermie§
46 — Windenergie an Land§
48 — Solare Strahlungsenergie§
48a — Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie§
49 — Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer StrahlungsenergieUnterabschnitt 2 — Zahlungen für Flexibilität
§
50 — Zahlungsanspruch für Flexibilität§
50a — Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen§
50b — Flexibilitätsprämie für bestehende AnlagenAbschnitt 5 — Rechtsfolgen und Strafen
§
51 — Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen§
51a — Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen§
51b — Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen§
52 — Zahlungen bei Pflichtverstößen§
52a — Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen§
53 — Verringerung der Einspeisevergütung§
53a — (weggefallen)§
53b — Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen§
53c — Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung§
54 — Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments§
54a — (weggefallen)§
55 — Pönalen§
55a — Erstattung von Sicherheiten§
55b — RückforderungTeil 4 — Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien
§
56 — Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber§
57 — Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber§
58 — Weitere Bestimmungen§
59 — (weggefallen)§
60 — (weggefallen)§
61 — (weggefallen)§
62 — (weggefallen)§
63 — (weggefallen)§
64 — (weggefallen)§
65 — (weggefallen)§
66 — (weggefallen)§
67 — (weggefallen)§
68 — (weggefallen)§
69 — (weggefallen)Teil 5 — Transparenz
Abschnitt 1 — Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§
70 — Grundsatz§
71 — Anlagenbetreiber§
72 — Netzbetreiber§
73 — Übertragungsnetzbetreiber§
74 — Vorausschau des weiteren Ausbaus§
75 — (weggefallen)§
76 — Information der Bundesnetzagentur§
77 — Information der ÖffentlichkeitAbschnitt 2 — Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot
§
78 — (weggefallen)§
79 — Herkunftsnachweise§
79a — Regionalnachweise§
80 — Doppelvermarktungsverbot§
80a — KumulierungTeil 6 — Rechtsschutz und behördliches Verfahren
§
81 — Clearingstelle§
82 — Verbraucherschutz§
83 — Einstweiliger Rechtsschutz§
83a — Rechtsschutz bei Ausschreibungen§
84 — Nutzung von Seewasserstraßen§
84a — (weggefallen)§
85 — Aufgaben der Bundesnetzagentur§
85a — Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen§
85b — Auskunftsrecht und Datenübermittlung§
85c — Festlegung zu den besonderen Solaranlagen§
85d — Festlegung zu flexibler Speichernutzung§
86 — Bußgeldvorschriften§
87 — Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen RechtsstreitigkeitenTeil 7 — Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen
Abschnitt 1 — Verordnungsermächtigungen
§
88 — Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse§
88a — Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen§
88b — Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen§
88c — Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung§
88d — Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen§
88e — Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung§
88f — Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff§
89 — Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse§
90 — Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse§
91 — Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus§
92 — Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen§
93 — Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff§
94 — Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb§
95 — Weitere Verordnungsermächtigungen§
96 — Gemeinsame BestimmungenAbschnitt 2 — Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte
§
97 — Kooperationsausschuss§
98 — Jährliches Monitoring zur Zielerreichung§
99 — Erfahrungsbericht§
99a — Fortschrittsbericht Windenergie an Land§
99b — Bericht zur BürgerenergieAbschnitt 3 — Schlussbestimmungen
§
100 — Übergangsbestimmungen§
101 — Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt