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SGB 2
SGB 2 | Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
156 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Kapitel 1 — Fördern und Fordern
§ 1 — Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 2 — Grundsatz des Forderns
§ 3 — Leistungsgrundsätze
§ 3a — Vorrang der Vermittlung
§ 4 — Leistungsformen
§ 5 — Verhältnis zu anderen Leistungen
§ 6 — Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 6a — Zugelassene kommunale Träger
§ 6b — Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger
§ 6c — Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
§ 6d — Jobcenter
Kapitel 2 — Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 — Leistungsberechtigte
§ 7a — Altersgrenze
§ 7b — Erreichbarkeit
§ 8 — Erwerbsfähigkeit
§ 9 — Hilfebedürftigkeit
§ 10 — Zumutbarkeit
§ 11 — Zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11a — Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11b — Absetzbeträge
§ 12 — Zu berücksichtigendes Vermögen
§ 12a — Vorrangige Leistungen
§ 13 — Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 — Leistungen
Abschnitt 1 — Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 14 — Grundsatz des Förderns
§ 15 — Potenzialanalyse und Kooperationsplan
§ 15a — Verpflichtung
§ 16 — Leistungen zur Eingliederung
§ 16a — Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b — Einstiegsgeld
§ 16c — Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d — Arbeitsgelegenheiten
§ 16e — Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden
§ 16f — Freie Förderung
§ 16g — Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 16h — Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
§ 16i — Teilhabe am Arbeitsmarkt
§ 16j — (weggefallen)
§ 16k — Ganzheitliche Betreuung
§ 17 — Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung
§ 18 — Örtliche Zusammenarbeit
§ 18a — Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen
§ 18b — Kooperationsausschuss
§ 18c — Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d — Örtlicher Beirat
§ 18e — Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Abschnitt 2 — Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unterabschnitt 1 — Leistungsanspruch
§ 19 — Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Unterabschnitt 2 — Grundsicherungsgeld
§ 20 — Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
§ 21 — Mehrbedarfe
§ 22 — Bedarfe für Unterkunft und Heizung
§ 22a — Satzungsermächtigung
§ 22b — Inhalt der Satzung
§ 22c — Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung
§ 23 — Besonderheiten beim Grundsicherungsgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Unterabschnitt 3 — Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
§ 24 — Abweichende Erbringung von Leistungen
§ 25 — Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
§ 26 — Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
§ 27 — Leistungen für Auszubildende
Unterabschnitt 4 — Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 28 — Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 29 — Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30 — Berechtigte Selbsthilfe
Unterabschnitt 5 — Leistungsminderungen
§ 31 — Pflichtverletzungen
§ 31a — Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
§ 31b — Beginn und Dauer der Minderung
§ 32 — Meldeversäumnisse
Unterabschnitt 6 — Verpflichtungen Anderer
§ 33 — Übergang von Ansprüchen
§ 34 — Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
§ 34a — Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
§ 34b — Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen
§ 34c — Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften
§ 35 — (weggefallen)
Kapitel 4 — Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Abschnitt 1 — Zuständigkeit und Verfahren
§ 36 — Örtliche Zuständigkeit
§ 36a — Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
§ 37 — Antragserfordernis
§ 38 — Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§ 39 — Sofortige Vollziehbarkeit
§ 40 — Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 40a — Erstattungsanspruch
§ 41 — Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
§ 41a — Vorläufige Entscheidung
§ 42 — Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen
§ 42a — Darlehen
§ 43 — Aufrechnung
§ 43a — Verteilung von Teilzahlungen
§ 44 — Veränderung von Ansprüchen
Abschnitt 2 — Einheitliche Entscheidung
§ 44a — Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b — Gemeinsame Einrichtung
§ 44c — Trägerversammlung
§ 44d — Geschäftsführerin, Geschäftsführer
§ 44e — Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 44f — Bewirtschaftung von Bundesmitteln
§ 44g — Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 44h — Personalvertretung
§ 44i — Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 44j — Gleichstellungsbeauftragte
§ 44k — Stellenbewirtschaftung
§ 45 — (weggefallen)
Kapitel 5 — Finanzierung und Aufsicht
§ 46 — Finanzierung aus Bundesmitteln
§ 47 — Aufsicht
§ 48 — Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
§ 48a — Vergleich der Leistungsfähigkeit
§ 48b — Zielvereinbarungen
§ 49 — Innenrevision
Kapitel 6 — Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 50 — Datenübermittlung
§ 50a — Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung
§ 50b — Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik
§ 51 — Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen
§ 51a — Kundennummer
§ 51b — Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 51c — (weggefallen)
§ 52 — Automatisierter Datenabgleich
§ 52a — Überprüfung von Daten
Kapitel 7 — Statistik und Forschung
§ 53 — Statistik und Übermittlung statistischer Daten
§ 53a — Arbeitslose
§ 54 — (weggefallen)
§ 55 — Wirkungsforschung
Kapitel 8 — Mitwirkungspflichten
§ 56 — Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
§ 57 — Auskunftspflicht von Arbeitgebern
§ 58 — Einkommensbescheinigung
§ 59 — Meldepflicht
§ 60 — Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht Dritter
§ 61 — Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 62 — Schadenersatz
§ 62a — Haftung des Arbeitgebers
Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 63 — Bußgeldvorschriften
§ 63a — (weggefallen)
§ 63b — (weggefallen)
Kapitel 10 — Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
§ 64 — Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 64a — Unterstützung durch die Bundesagentur bei der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch
Kapitel 11 — Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65 — Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes
§ 65a — Übergangsregelung aus Anlass des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
§ 65b — (weggefallen)
§ 65c — (weggefallen)
§ 65d — Übermittlung von Daten
§ 65e — Übergangsregelung zur Aufrechnung
§ 66 — Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 66a — Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
§ 67 — Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung
§ 68 — Abweichende Leistungserbringung in Gemeinschaftsunterkünften
§ 69 — Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten
§ 70 — Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 71 — Kinderfreizeitbonus und weitere Regelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 72 — Sofortzuschlag
§ 73 — Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
§ 74 — Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung
§ 75 — (weggefallen)
§ 76 — Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 77 — (weggefallen)
§ 78 — (weggefallen)
§ 79 — Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen
§ 80 — (weggefallen)
§ 81 — (weggefallen)
§ 82 — Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
§ 83 — Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
§ 84 — (weggefallen)
§ 85 — Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes
§ 86 — Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024