StVG | Straßenverkehrsgesetz
127 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
I. — Verkehrsvorschriften
§
1 — Zulassung§
1a — Kraftfahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion§
1b — Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung automatisierter Fahrfunktionen§
1c — Evaluierung§
1d — Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen§
1e — Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage§
1f — Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion§
1g — Datenverarbeitung§
1h — Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen§
1i — Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen§
1j — Verordnungsermächtigung§
1k — Ausnahmen§
1l — Evaluierung§
2 — Fahrerlaubnis und Führerschein§
2a — Fahrerlaubnis auf Probe§
2b — Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit§
2c — Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt§
2d — Digitaler Führerschein§
3 — Entziehung der Fahrerlaubnis§
4 — Fahreignungs-Bewertungssystem§
4a — Fahreignungsseminar§
4b — Evaluierung§
4c — Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß§
5 — Verlust von Dokumenten und Kennzeichen§
5a§
5b — Unterhaltung der Verkehrszeichen§
6 — Verordnungsermächtigungen§
6a — Gebühren§
6b — Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen§
6c — Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten§
6d — Auskunft und Prüfung§
6e — Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung§
6f — Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung§
6g — Internetbasierte Zulassungsverfahren bei KraftfahrzeugenII. — Haftpflicht
§
7 — Haftung des Halters, Schwarzfahrt§
8 — Ausnahmen§
8a — Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses§
9 — Mitverschulden§
10 — Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung§
11 — Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung§
12 — Höchstbeträge§
12a — Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter§
12b — Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge§
13 — Geldrente§
14 — Verjährung§
15 — Verwirkung§
16 — Sonstige Gesetze§
17 — Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge§
18 — Ersatzpflicht des Fahrzeugführers§
19 — Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen§
19a — Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen§
20 — Örtliche ZuständigkeitIII. — Straf- und Bußgeldvorschriften
§
21 — Fahren ohne Fahrerlaubnis§
22 — Kennzeichenmissbrauch§
22a — Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen§
22b — Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern§
23 — Bußgeldvorschrift zum Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß§
24 — Bußgeldvorschriften§
24a — 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert§
24b — (weggefallen)§
24c — Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen§
25 — Fahrverbot§
25a — Kostentragungspflicht des Halters§
26 — Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung§
26a — Bußgeldkatalog§
27 — InformationsschreibenIV. — Fahreignungsregister
§
28 — Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters§
28a — Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog§
28b§
29 — Tilgung der Eintragungen§
30 — Übermittlung§
30a — Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren§
30b — Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt§
30c — Verordnungsermächtigungen, AusführungsvorschriftenV. — Fahrzeugregister
§
31 — Registerführung und Registerbehörden§
32 — Zweckbestimmung der Fahrzeugregister§
33 — Inhalt der Fahrzeugregister§
34 — Erhebung der Daten§
35 — Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten§
36 — Abruf im automatisierten Verfahren§
36a — Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt§
36b — Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes§
37 — Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§
37a — Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§
37b — Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413§
37c — Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission§
38 — Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke§
38a — Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke§
38b — Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke§
39 — Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen§
39a — Auskunft über Daten§
40 — Übermittlung sonstiger Daten§
41 — Übermittlungssperren§
42 — Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern§
43 — Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger§
44 — Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern§
45 — Anonymisierte Daten§
46 — Auskunft über Fahrzeugdaten unter Verarbeitung personenbezogener Daten§
47 — Verordnungsermächtigungen, AusführungsvorschriftenVI. — Fahrerlaubnisregister
§
48 — Registerführung und Registerbehörden§
49 — Zweckbestimmung der Register§
50 — Inhalt der Fahrerlaubnisregister§
51 — Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister§
52 — Übermittlung§
53 — Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren§
54 — (weggefallen)§
55 — Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§
56 — Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§
57 — Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke§
58 — Auskunft über eigene Daten aus den Registern§
59 — Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern§
60 — Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger§
61 — Löschung der Daten§
62 — Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr§
63 — Verordnungsermächtigungen, AusführungsvorschriftenVIa. — Datenverarbeitung
§
63a — Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit automatisierter Fahrfunktion§
63b — Verordnungsermächtigungen§
63c — Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen§
63d — Informationen an die Halter§
63e — Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement§
63f — Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung§
63g — Datenverarbeitung zur Kontrolle des ruhenden VerkehrsVII. — Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
§
64 — Gemeinsame Vorschriften§
65 — Übergangsbestimmungen§
66 — (weggefallen)