BeamtVG | Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
129 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§
1 — Geltungsbereich§
1a — Lebenspartnerschaft§
2 — Arten der Versorgung§
3 — Regelung durch GesetzAbschnitt 2 — Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§
4 — Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts§
5 — Ruhegehaltfähige Dienstbezüge§
6 — Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit§
6a — Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung§
7 — Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit§
8 — Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten§
9 — Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten§
10 — Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst§
11 — Sonstige Zeiten§
12 — Ausbildungszeiten§
12a — Nicht zu berücksichtigende Zeiten§
12b — Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet§
13 — Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung§
14 — Höhe des Ruhegehalts§
14a — Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes§
15 — Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe§
15a — Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender FunktionAbschnitt 3 — Hinterbliebenenversorgung
§
16 — Allgemeines§
17 — Bezüge für den Sterbemonat§
18 — Sterbegeld§
19 — Witwengeld§
20 — Höhe des Witwengeldes§
21 — Witwenabfindung§
22 — Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen§
23 — Waisengeld§
24 — Höhe des Waisengeldes§
25 — Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen§
26 — Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe§
27 — Beginn der Zahlungen§
28 — WitwerversorgungAbschnitt 4 — Bezüge bei Verschollenheit
§
29 — Zahlung der BezügeAbschnitt 5 — Unfallfürsorge
§
30 — Allgemeines§
31 — Dienstunfall§
31a — Einsatzversorgung§
32 — Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen§
33 — Heilverfahren§
34 — Pflegekosten§
35 — Unfallausgleich§
36 — Unfallruhegehalt§
37 — Erhöhtes Unfallruhegehalt§
38 — Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte§
38a — Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes§
39 — Unfall-Hinterbliebenenversorgung§
40 — Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie§
41 — Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene§
42 — Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung§
43 — Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung§
43a — Schadensausgleich in besonderen Fällen§
44 — Nichtgewährung von Unfallfürsorge§
45 — Meldung und Untersuchungsverfahren§
46 — Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche§
46a — (weggefallen)Abschnitt 6 — Übergangsgeld, Ausgleich
§
47 — Übergangsgeld§
47a — Übergangsgeld für entlassene politische Beamte§
48 — Ausgleich bei besonderen AltersgrenzenAbschnitt 7 — Gemeinsame Vorschriften
§
49 — Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft§
50 — Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag§
50a — Kindererziehungszuschlag§
50b — Kindererziehungsergänzungszuschlag§
50c — Kinderzuschlag zum Witwengeld§
50d — Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag§
50e — Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen§
50f — Abzug für Pflegeleistungen§
51 — Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht§
52 — Rückforderung von Versorgungsbezügen§
53 — Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen§
53a — Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld§
54 — Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge§
55 — Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten§
55a — Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen§
56 — Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung§
57 — Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung§
58 — Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge§
59 — Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung§
60 — Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung§
61 — Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung§
62 — Anzeigepflicht§
62a — Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten§
63 — GleichstellungenAbschnitt 8 — Sondervorschriften
§
64 — Entzug von Hinterbliebenenversorgung§
65 — Nichtberücksichtigung der VersorgungsbezügeAbschnitt 9 — Versorgung besonderer Beamtengruppen
§
66 — Beamte auf Zeit§
67 — Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W§
68 — EhrenbeamteAbschnitt 10 — Übergangsvorschriften
§
69 — Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger§
69a — Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger§
69b — Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle§
69c — Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte§
69d — Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger§
69e — Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§
69f — Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten§
69g — Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§
69h — Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters§
69i — Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes§
69j — Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes§
69k — Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften§
69l — Übergangsregelung zu § 55§
69m — Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes§
69n — Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen§
69o — Übergangsregelungen zu UnfallfürsorgeleistungenAbschnitt 11 — Anpassung der Versorgungsbezüge
§
70 — Allgemeine Anpassung§
71 — Erhöhung der Versorgungsbezüge§
72 — Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023Abschnitt 12 — (weggefallen)
Abschnitt 13 — Übergangsvorschriften alten Rechts
§
84 — Ruhegehaltfähige Dienstzeit§
85 — Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte§
85a — Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis§
86 — Hinterbliebenenversorgung§
87 — Unfallfürsorge§
88 — Abfindung§
89 — (weggefallen)§
90 — Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung§
91 — Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und LektorenAbschnitt 14 — Schlussvorschriften
§
105 — Außerkrafttreten§
106 — Verweisung auf aufgehobene Vorschriften§
107 — Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften§
107a — Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands§
107b — Verteilung der Versorgungslasten§
107c — Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet§
107d — Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen§
107e — Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie§
108 — Anwendungsbereich in den Ländern§
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