Lawbase Gesetze BKAG BKAG | Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten 98 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes §
1 — Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten §
2 — Zentralstelle §
3 — Internationale Zusammenarbeit §
4 — Strafverfolgung §
5 — Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus §
6 — Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes §
7 — Zeugenschutz §
8 — Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz Abschnitt 2 — Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung Unterabschnitt 1 — Datenerhebung §
9 — Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt §
10 — Bestandsdatenauskunft §
10a — Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung §
11 — Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe Unterabschnitt 2 — Weiterverarbeitung von Daten §
12 — Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung §
13 — Informationssystem des Bundeskriminalamtes §
14 — Kennzeichnung §
15 — Regelung von Zugriffsberechtigungen §
16 — Datenweiterverarbeitung im Informationssystem §
17 — Projektbezogene gemeinsame Dateien §
18 — Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen §
19 — Daten zu anderen Personen §
20 — Verordnungsermächtigung §
21 — Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung §
22 — Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung §
23 — Elektronische Aktenführung §
24 — Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren Unterabschnitt 3 — Datenübermittlung §
25 — Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich §
26 — Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union §
26a — Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977 §
27 — Datenübermittlung im internationalen Bereich §
28 — Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe Abschnitt 3 — Zentralstelle §
29 — Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung §
30 — Verbundrelevanz §
30a — Besondere Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund §
31 — Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund §
32 — Unterrichtung der Zentralstelle §
33 — Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich §
33a — Schengener Informationssystem (SIS) §
33b — Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen Abschnitt 4 — Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung §
34 — Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung §
35 — Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung §
36 — Koordinierung bei der Strafverfolgung §
37 — Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder Abschnitt 5 — Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus §
38 — Allgemeine Befugnisse §
39 — Erhebung personenbezogener Daten §
40 — Bestandsdatenauskunft §
41 — Befragung und Auskunftspflicht §
42 — Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen §
43 — Erkennungsdienstliche Maßnahmen §
44 — Vorladung §
45 — Besondere Mittel der Datenerhebung §
46 — Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen §
47 — Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle §
48 — Rasterfahndung §
49 — Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme §
50 — Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen §
51 — Überwachung der Telekommunikation §
52 — Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten §
53 — Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten §
54 — Platzverweisung §
55 — Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot §
56 — Elektronische Aufenthaltsüberwachung §
57 — Gewahrsam §
58 — Durchsuchung von Personen §
59 — Durchsuchung von Sachen §
60 — Sicherstellung §
61 — Betreten und Durchsuchen von Wohnungen §
62 — Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen Abschnitt 6 — Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes §
63 — Allgemeine Befugnisse §
63a — Bestandsdatenauskunft §
64 — Besondere Mittel der Datenerhebung §
65 — Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle Abschnitt 7 — Zeugenschutz §
66 — Befugnisse §
66a — Bestandsdatenauskunft Abschnitt 8 — Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz §
67 — Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes §
68 — Sicherheitsüberprüfung Abschnitt 9 — Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person Unterabschnitt 1 — Datenschutzaufsicht §
69 — Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Unterabschnitt 2 — Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter §
70 — Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes §
71 — Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes §
72 — Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Unterabschnitt 3 — Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes §
73 — Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes Unterabschnitt 4 — Pflichten des Bundeskriminalamtes §
74 — Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen §
75 — Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern §
76 — Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem §
77 — Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen §
78 — Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten §
79 — Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten §
80 — Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten §
81 — Protokollierung §
82 — Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen §
83 — Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Unterabschnitt 5 — Rechte der betroffenen Person §
84 — Rechte der betroffenen Person §
85 — Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien Unterabschnitt 6 — Schadensersatz §
86 — Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund Abschnitt 10 — Schlussvorschriften §
87 — Strafvorschriften §
88 — Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag §
89 — Einschränkung von Grundrechten §
90 — Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren §
91 — Übergangsvorschrift