BNatSchG | Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
91 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften
§
1 — Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege§
2 — Verwirklichung der Ziele§
3 — Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden§
4 — Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke§
5 — Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft§
6 — Beobachtung von Natur und Landschaft§
7 — BegriffsbestimmungenKapitel 2 — Landschaftsplanung
§
8 — Allgemeiner Grundsatz§
9 — Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§
10 — Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne§
11 — Landschaftspläne und Grünordnungspläne§
12 — Zusammenwirken der Länder bei der PlanungKapitel 3 — Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
§
13 — Allgemeiner Grundsatz§
14 — Eingriffe in Natur und Landschaft§
15 — Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§
16 — Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen§
17 — Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§
18 — Verhältnis zum Baurecht§
19 — Schäden an bestimmten Arten und natürlichen LebensräumenKapitel 4 — Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 — Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
§
20 — Allgemeine Grundsätze§
21 — Biotopverbund, Biotopvernetzung§
22 — Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft§
23 — Naturschutzgebiete§
24 — Nationalparke, Nationale Naturmonumente§
25 — Biosphärenreservate§
26 — Landschaftsschutzgebiete§
27 — Naturparke§
28 — Naturdenkmäler§
29 — Geschützte Landschaftsbestandteile§
30 — Gesetzlich geschützte Biotope§
30a — Ausbringung von BiozidproduktenAbschnitt 2 — Netz „Natura 2000“
§
31 — Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“§
32 — Schutzgebiete§
33 — Allgemeine Schutzvorschriften§
34 — Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen§
35 — Gentechnisch veränderte Organismen§
36 — PläneKapitel 5 — Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§
37 — Aufgaben des Artenschutzes§
38 — Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und BiotopschutzAbschnitt 2 — Allgemeiner Artenschutz
§
39 — Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§
40 — Ausbringen von Pflanzen und Tieren§
40a — Maßnahmen gegen invasive Arten§
40b — Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten§
40c — Genehmigungen§
40d — Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten§
40e — Managementmaßnahmen§
40f — Beteiligung der Öffentlichkeit§
41 — Vogelschutz an Energiefreileitungen§
42 — Zoos§
43 — TiergehegeAbschnitt 3 — Besonderer Artenschutz
§
44 — Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten§
45 — Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§
45a — (weggefallen)§
45b — Betrieb von Windenergieanlagen an Land§
45c — Repowering von Windenergieanlagen an Land§
45d — Nationale Artenhilfsprogramme§
46 — Nachweispflicht§
47 — Einziehung und BeschlagnahmeAbschnitt 4 — Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
§
48 — Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels§
48a — Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten§
49 — Mitwirkung der Zollbehörden§
50 — Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten§
51 — Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden§
51a — Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die UnionAbschnitt 5 — Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
§
52 — Auskunfts- und Zutrittsrecht§
53 — (weggefallen)Abschnitt 6 — Ermächtigungen
§
54 — Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften§
55 — Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von RechtsverordnungenKapitel 6 — Meeresnaturschutz
§
56 — Geltungs- und Anwendungsbereich§
56a — Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen§
57 — Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§
58 — Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von RechtsverordnungenKapitel 7 — Erholung in Natur und Landschaft
§
59 — Betreten der freien Landschaft§
60 — Haftung§
61 — Freihaltung von Gewässern und Uferzonen§
62 — Bereitstellen von GrundstückenKapitel 8 — Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
§
63 — Mitwirkungsrechte§
64 — (weggefallen)Kapitel 9 — Eigentumsbindung, Befreiungen
§
65 — Duldungspflicht§
66 — Vorkaufsrecht§
67 — Befreiungen§
68 — Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und AusgleichKapitel 10 — Bußgeld- und Strafvorschriften
§
69 — Bußgeldvorschriften§
70 — Verwaltungsbehörde§
71 — Strafvorschriften§
71a — Strafvorschriften§
72 — Einziehung§
73 — Befugnisse der ZollbehördenKapitel 11 — Übergangs- und Überleitungsvorschrift
§
74 — Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung