GEG | Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden

131 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Allgemeiner Teil

§ 1 — Zweck und Ziel§ 2 — Anwendungsbereich§ 3 — Begriffsbestimmungen§ 4 — Vorbildfunktion der öffentlichen Hand§ 5 — Grundsatz der Wirtschaftlichkeit§ 6 — Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen§ 6a — Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte§ 7 — Regeln der Technik§ 8 — Verantwortliche§ 9 — Länderregelung§ 9a — Evaluation

Teil 2 — Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1 — Allgemeiner Teil

§ 10 — Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude§ 11 — Mindestwärmeschutz§ 12 — Wärmebrücken§ 13 — Dichtheit§ 14 — Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2 — Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1 — Wohngebäude

§ 15 — Gesamtenergiebedarf§ 16 — Baulicher Wärmeschutz§ 17 — Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2 — Nichtwohngebäude

§ 18 — Gesamtenergiebedarf§ 19 — Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3 — Berechnungsgrundlagen und -verfahren

§ 20 — Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes§ 21 — Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes§ 22 — Primärenergiefaktoren§ 23 — Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien§ 24 — Einfluss von Wärmebrücken§ 25 — Berechnungsrandbedingungen§ 26 — Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes§ 27 — Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude§ 28 — Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen§ 29 — Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden§ 30 — Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude§ 31 — Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude§ 32 — Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude§ 33 — Andere Berechnungsverfahren

Teil 3 — Modernisierung von bestehenden Gebäuden

Abschnitt 1 — Allgemeine Anforderungen an bestehende Gebäude

§ 34 — Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften§ 35 — Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes§ 36 — Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung§ 37 — Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten§ 38 — Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes§ 39 — Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2 — Besondere Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude

§ 40 — (weggefallen)§ 41 — (weggefallen)

Abschnitt 3 — Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden

§ 42 — Grundsatz§ 42a — Grüngas-/Grünheizölquote§ 43 — Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird§ 44 — Einbau einer solarthermischen Anlage§ 45 — Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse§ 46 — Einbau einer Stromdirektheizung§ 47 — (weggefallen)§ 48 — (weggefallen)§ 49 — (weggefallen)§ 50 — (weggefallen)§ 51 — (weggefallen)§ 52 — (weggefallen)§ 53 — (weggefallen)§ 54 — (weggefallen)§ 55 — (weggefallen)

Teil 4 — Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1 — Gebäudeautomation

§ 56 — Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung

Abschnitt 2 — Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1 — Veränderungsverbot

§ 57 — Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2 — Betreiberpflichten

§ 58 — Betriebsbereitschaft§ 59 — Sachgerechte Bedienung§ 60 — Wartung und Instandhaltung§ 60a — Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen§ 60b — Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen§ 60c — Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Abschnitt 3 — Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1 — Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61 — Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe§ 62 — Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist§ 63 — Raumweise Regelung der Raumtemperatur§ 64 — Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2 — Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65 — Begrenzung der elektrischen Leistung§ 66 — Regelung der Be- und Entfeuchtung§ 67 — Regelung der Volumenströme§ 68 — Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3 — Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69 — Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen§ 70 — Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen§ 71 — (weggefallen)§ 72 — (weggefallen)§ 73 — (weggefallen)

Abschnitt 4 — Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74 — Betreiberpflicht§ 75 — Durchführung und Umfang der Inspektion§ 76 — Zeitpunkt der Inspektion§ 77 — Fachkunde des Inspektionspersonals§ 78 — Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5 — Energieausweise

§ 79 — Grundsätze des Energieausweises§ 80 — Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen§ 81 — Energiebedarfsausweis§ 82 — Energieverbrauchsausweis§ 83 — Ermittlung und Bereitstellung von Daten§ 84 — Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz§ 85 — Angaben im Energieausweis§ 86 — Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes§ 87 — Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige§ 88 — Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6 — Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89 — Fördermittel§ 90 — Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien§ 91 — Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7 — Vollzug

§ 92 — Erfüllungserklärung§ 93 — Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung§ 94 — Verordnungsermächtigung§ 95 — Behördliche Befugnisse§ 96 — Private Nachweise§ 97 — Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers§ 98 — Registriernummer§ 99 — Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen§ 100 — Nicht personenbezogene Auswertung von Daten§ 101 — Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder§ 102 — Befreiungen§ 103 — Innovationsklausel

Teil 8 — Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104 — Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen§ 105 — Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz§ 106 — Gemischt genutzte Gebäude§ 107 — Wärmeversorgung im Quartier§ 108 — Bußgeldvorschriften§ 109 — Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9 — Übergangsvorschriften

§ 110 — Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien§ 111 — Allgemeine Übergangsvorschriften§ 112 — Übergangsvorschriften für Energieausweise§ 113 — Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen§ 114 — Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik§ anlage:BJNR172810020BJNE011701119 — (zu § 15 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)§ anlage:BJNR172810020BJNE011800000 — (zu § 18 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)§ anlage:BJNR172810020BJNE011900000 — (zu § 19)Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)§ anlage:BJNR172810020BJNE012000000 — (zu § 22 Absatz 1)Primärenergiefaktoren§ anlage:BJNR172810020BJNE012101119 — (zu § 31 Absatz 1)Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude§ anlage:BJNR172810020BJNE012200000 — (zu § 32 Absatz 3)Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude§ anlage:BJNR172810020BJNE012301119 — (zu § 36)Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden§ anlage:BJNR172810020BJNE012401128 — (zu den §§ 69 und 70)Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen§ anlage:BJNR172810020BJNE012501119 — (zu § 85 Absatz 6)Umrechnung in Treibhausgasemissionen§ anlage:BJNR172810020BJNE012600000 — (zu § 86)Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden§ anlage:BJNR172810020BJNE012700000 — (zu § 88 Absatz 2 Nummer 2)Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen