EnWG | Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
330 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Vorschriften
§
1 — Zweck und Ziele des Gesetzes§
1a — Grundsätze des Strommarktes§
2 — Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen§
3 — Begriffsbestimmungen§
3a — Verhältnis zum Eisenbahnrecht§
4 — Genehmigung des Netzbetriebs§
4a — Zertifizierung und Benennung des Betreibers eines Transportnetzes§
4b — Zertifizierung in Bezug auf Drittstaaten§
4c — Pflichten der Transportnetzbetreiber§
4d — Widerruf der Zertifizierung nach § 4a, nachträgliche Versehung mit Auflagen§
4e — Zertifizierung des Betreibers einer Gasspeicheranlage§
5 — Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden; Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit§
5a — Speicherungspflichten, Veröffentlichung von Daten§
5b — Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten§
5c — IT-Sicherheit im Anlagen- und im Netzbetrieb, Festlegungskompetenz§
5d — Dokumentations-, Melde-, Registrierungspflicht§
5e — Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen§
5f — Nachweise und behördliche Anordnungen zu Resilienzpflichten nach dem KRITIS-Dachgesetz; FestlegungskompetenzTeil 2 — Entflechtung
Abschnitt 1 — Gemeinsame Vorschriften für Verteilernetzbetreiber und Transportnetzbetreiber
§
6 — Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung§
6a — Verwendung von Informationen§
6b — Rechnungslegung und Buchführung§
6c — Ordnungsgeldvorschriften§
6d — Betrieb eines KombinationsnetzbetreibersAbschnitt 2 — Entflechtung von Verteilernetzbetreibern und Betreibern von Gasspeicheranlagen
§
7 — Rechtliche Entflechtung von Verteilernetzbetreibern§
7a — Operationelle Entflechtung von Verteilernetzbetreibern§
7b — Entflechtung von Gasspeicheranlagenbetreibern und Transportnetzeigentümern§
7c — Ausnahme für Ladepunkte für Elektromobile; VerordnungsermächtigungAbschnitt 3 — Besondere Entflechtungsvorgaben für Transportnetzbetreiber
§
8 — Eigentumsrechtliche Entflechtung§
9 — Unabhängiger Systembetreiber§
10 — Unabhängiger Transportnetzbetreiber§
10a — Vermögenswerte, Anlagen, Personalausstattung, Unternehmensidentität des Unabhängigen Transportnetzbetreibers§
10b — Rechte und Pflichten im vertikal integrierten Unternehmen§
10c — Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des Unabhängigen Transportnetzbetreibers§
10d — Aufsichtsrat des Unabhängigen Transportnetzbetreibers§
10e — Gleichbehandlungsprogramm und Gleichbehandlungsbeauftragter des Unabhängigen TransportnetzbetreibersTeil 3 — Regulierung des Netzbetriebs
Abschnitt 1 — Aufgaben der Netzbetreiber
§
11 — Betrieb von Energieversorgungsnetzen; Verordnungsermächtigung§
11a — Ausschreibung von Energiespeicheranlagen, Festlegungskompetenz§
11b — Ausnahme für Energiespeicheranlagen, Festlegungskompetenz§
11c — Überragendes öffentliches Interesse für Energiespeicheranlagen§
12 — Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, Verordnungsermächtigung§
12a — Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung§
12b — Erstellung des Netzentwicklungsplans durch die Betreiber von Übertragungsnetzen§
12c — Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde§
12d — Monitoring und Controlling der Umsetzung des Netzentwicklungsplans§
12e — Bundesbedarfsplan§
12f — Herausgabe von Daten§
12g — (weggefallen)§
12h — Marktgestützte Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen§
12i — Systemstabilitätsbericht, Monitoring der Systemstabilität§
12j — Infrastrukturgebieteplan im Übertragungsnetz§
13 — Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen§
13a — Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich§
13b — Stilllegungen von Anlagen§
13c — Vergütung bei geplanten Stilllegungen von Anlagen§
13d — Netzreserve§
13e — Kapazitätsreserve§
13f — Systemrelevante Gaskraftwerke§
13g — Stilllegung von Braunkohlekraftwerken§
13h — Verordnungsermächtigung zur Kapazitätsreserve§
13i — Weitere Verordnungsermächtigungen§
13j — Festlegungskompetenzen§
13k — Nutzen statt Abregeln§
13l — Umrüstung einer Erzeugungsanlage zu einem Betriebsmittel zur Bereitstellung von Blind- und Kurzschlussleistung sowie von Trägheit der lokalen Netzstabilität; Betrieb des Betriebsmittels§
14 — Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen; Festlegungskompetenz, Evaluation§
14a — Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; Festlegungskompetenzen§
14b — Steuerung von vertraglichen Abschaltvereinbarungen, Verordnungsermächtigung§
14c — Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen im Elektrizitätsverteilernetz; Festlegungskompetenz§
14d — Planung und besondere Bedeutung des Verteilernetzausbaus; Festlegungskompetenz; Verordnungsermächtigung§
14e — Gemeinsame Internetplattform; Festlegungskompetenz§
14f — Infrastrukturgebieteplan im Elektrizitätsverteilernetz§
15 — Aufgaben der Betreiber von Fernleitungsnetzen§
15a — Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff; Koordinierungsstelle; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§
15b — Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff; Festlegungskompetenz§
15c — Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff§
15d — Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff durch die Regulierungsbehörde§
15e — Herausgabe von Daten§
16 — Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungsnetzen§
16a — Aufgaben der Betreiber von GasverteilernetzenAbschnitt 2 — Netzanschluss
§
17 — Netzanschluss, Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§
17a — (weggefallen)§
17b — (weggefallen)§
17c — (weggefallen)§
17d — Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans§
17e — Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen§
17f — Belastungsausgleich§
17g — Haftung für Sachschäden an Windenergieanlagen auf See§
17h — Abschluss von Versicherungen§
17i — Ermittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen§
17j — Verordnungsermächtigung§
17k — Erstattung von Entschädigungszahlungen bei Störungen oder Verzögerungen der Errichtung internationaler Offshore-Anbindungsleitungen§
18 — Allgemeine Anschlusspflicht§
19 — Technische Vorschriften§
19a — Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung und SubdelegationAbschnitt 3 — Netzzugang
§
20 — Zugang zu den Energieversorgungsnetzen; Festlegungskompetenz§
20a — Lieferantenwechsel§
20b — Gemeinsame Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs; Festlegungskompetenz§
21 — Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Festlegungskompetenz§
21a — Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung; Festlegungskompetenz§
21b — Sondervorschriften für regulatorische Ansprüche und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz§
21c — (weggefallen)§
21d — (weggefallen)§
21e — (weggefallen)§
21f — (weggefallen)§
21g — (weggefallen)§
21h — (weggefallen)§
21i — (weggefallen)§
22 — Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen§
23 — Erbringung von Ausgleichsleistungen§
23a — Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang§
23b — Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz§
23c — Veröffentlichungspflichten der Netzbetreiber§
23d — Verordnungsermächtigung zur Transparenz der Kosten und Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen§
24 — Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte§
24a — Bundeszuschüsse; Festlegungskompetenz§
24b — Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; Zahlungsmodalitäten§
24c — Weiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; Zahlungsmodalitäten; Festlegungskompetenz§
25 — Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen; Verordnungsermächtigung§
26 — Zugang zu LNG-Anlagen, vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und Gasspeicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas§
27 — Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen; Verordnungsermächtigung§
28 — Zugang zu Gasspeicheranlagen; Verordnungsermächtigung§
28a — Neue Infrastrukturen§
28b — Bestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat§
28c — Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Gasverbindungsleitungen mit DrittstaatenAbschnitt 3a — Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen
§
28d — Anwendungsbereich§
28e — Grundsätze der Netzkostenermittlung§
28f — Feststellung der Netzkosten durch die Bundesnetzagentur§
28g — Zahlungsanspruch zur Deckung der Netzkosten§
28h — Anspruch auf Herausgabe von Engpasserlösen§
28i — (weggefallen)Abschnitt 3b — Regulierung von Wasserstoffnetzen
§
28j — Anwendungsbereich der Regulierung von Wasserstoffnetzen§
28k — Rechnungslegung und Buchführung§
28l — Ordnungsgeldvorschriften§
28m — Entflechtung§
28n — Anschluss und Zugang zu den Wasserstoffnetzen; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§
28o — Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Verordnungsermächtigung§
28p — Ad-hoc Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit von WasserstoffnetzinfrastrukturenAbschnitt 3c — Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz
§
28q — Wasserstoff-Kernnetz§
28r — Grundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und der Entgeltbildung; Abweichungsbefugnis der Bundesnetzagentur und Kündigungsrecht; Festlegungskompetenz§
28s — Ausgleich des Amortisationskontos durch die Bundesrepublik Deutschland und Selbstbehalt der Wasserstoff-KernnetzbetreiberAbschnitt 4 — Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen
§
29 — Verfahren zur Festlegung und Genehmigung; Verordnungsermächtigung§
30 — Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers§
31 — Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde§
32 — Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht§
33 — Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde§
34 — (aufgehoben)§
35 — Monitoring und ergänzende InformationenTeil 3a — Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und Gewährleistung der Versorgungssicherheit
§
35a — Allgemeines§
35b — Füllstandsvorgaben; Bereitstellung ungenutzter Speicherkapazitäten; Verordnungsermächtigung§
35c — Kontrahierung von Befüllungsinstrumenten; ergänzende Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit§
35d — Freigabeentscheidung§
35e — Umlage der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025; Finanzierung§
35f — Erstattung der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen ab dem 1. Januar 2026 durch Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland§
35g — Übergangsregelung für die Umstellung des Umlageverfahrens; Einmalzahlung der Bundesrepublik Deutschland; Pflicht zur Weitergabe der Entlastung§
35h — Verordnungsermächtigung§
35i — Anwendungsbestimmung§
35j — Außerbetriebnahme und Stilllegung von GasspeichernTeil 4 — Energielieferung an Letztverbraucher
§
36 — Grundversorgungspflicht§
37 — Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht; Verordnungsermächtigung§
38 — Ersatzversorgung mit Energie§
38a — Übergangsversorgung in Mittelspannung und Mitteldruck sowie in der Umspannung von Niederspannung zu Mittelspannung§
39 — Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen; Verordnungsermächtigung§
40 — Inhalt von Energierechnungen; Festlegungskompetenz§
40a — Verbrauchsermittlung für Energierechnungen§
40b — Rechnungs- und Informationszeiträume§
40c — Zeitpunkt und Fälligkeit von Energierechnungen; Festlegungskompetenz§
41 — Energielieferverträge mit Letztverbrauchern§
41a — Lastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische und sonstige Stromtarife sowie Festpreisverträge§
41b — Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung; Verordnungsermächtigung§
41c — Vergleichsinstrumente bei Stromlieferungen§
41d — Erbringung von Dienstleistungen außerhalb bestehender Liefer- oder Bezugsverträge; Festlegungskompetenz§
41e — Verträge zwischen Aggregatoren und Betreibern einer Erzeugungsanlage oder Letztverbrauchern§
41f — Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden§
41g — Ergänzende Regelungen zu Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden in der Grundversorgung mit Strom oder Gas§
42 — Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen, Verordnungsermächtigung§
42a — Mieterstromverträge§
42b — Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung§
42c — Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren EnergienTeil 5 — Planfeststellung, Wegenutzung
§
43 — Erfordernis der Planfeststellung§
43a — Anhörungsverfahren§
43b — Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung§
43c — Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung§
43d — Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens§
43e — Rechtsbehelfe§
43f — Änderungen im Anzeigeverfahren§
43g — Projektmanager§
43h — Ausbau des Hochspannungsnetzes§
43i — Überwachung§
43j — Leerrohre für Hochspannungsleitungen§
43k — Zurverfügungstellung von Geodaten§
43l — Regelungen zum Auf- und Ausbau von Wasserstoffnetzen§
43m — Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577§
43n — Vorhaben in Infrastrukturgebieten§
43o — Vergleich zur ursprünglichen Netzinfrastruktur§
44 — Vorarbeiten§
44a — Veränderungssperre, Vorkaufsrecht§
44b — Vorzeitige Besitzeinweisung§
44c — Zulassung des vorzeitigen Baubeginns§
45 — Enteignung§
45a — Entschädigungsverfahren§
45b — Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren§
46 — Wegenutzungsverträge§
46a — Auskunftsanspruch der Gemeinde§
47 — Rügeobliegenheit, Präklusion§
48 — Konzessionsabgaben§
48a — Duldungspflicht bei TransportenTeil 6 — Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
§
49 — Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§
49a — Elektromagnetische Beeinflussung§
49b — Temporäre Höherauslastung§
49c — Beschleunigte Umsetzung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen§
49d — Register zur Erfassung und Überwachung von Energieanlagen sowie von Energieanlagenteilen; Verordnungsermächtigung§
50 — Verordnungsermächtigung zur Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung§
50a — (weggefallen)§
50b — (weggefallen)§
50c — (weggefallen)§
50d — Maßnahmen zur Ausweitung des Stromerzeugungsangebots, befristete Versorgungsreserve Braunkohle; Verordnungsermächtigung§
50e — (weggefallen)§
50f — (weggefallen)§
50g — (weggefallen)§
50h — (weggefallen)§
50i — (weggefallen)§
50j — (weggefallen)§
51 — Monitoring der Versorgungssicherheit§
51a — Monitoring des Lastmanagements§
52 — Meldepflichten bei Versorgungsstörungen§
53 — Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich§
53a — Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas§
53b — Transport von Großtransformatoren auf Schienenwegen; VerordnungsermächtigungTeil 7 — Behörden
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§
54 — Allgemeine Zuständigkeit§
54a — Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2017/1938; Verordnungsermächtigung§
54b — Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2019/941, Verordnungsermächtigung§
54c — Zuständigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366; Verordnungsermächtigung§
55 — Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde§
56 — Tätigwerden der Bundesnetzagentur beim Vollzug des europäischen Rechts§
57 — Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Kommission§
57a — Überprüfungsverfahren§
57b — Zuständigkeit für regionale Koordinierungszentren; Festlegungskompetenz§
58 — Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden§
58a — Zusammenarbeit zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011§
58b — Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in StrafsachenAbschnitt 2 — Bundesbehörden
§
59 — Organisation§
60 — Aufgaben des Beirates§
60a — Aufgaben des Länderausschusses§
61 — Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie§
62 — Gutachten der Monopolkommission§
63 — Berichterstattung§
64 — Wissenschaftliche Beratung§
64a — Zusammenarbeit zwischen den RegulierungsbehördenTeil 8 — Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Abschnitt 1 — Behördliches Verfahren
§
65 — Aufsichtsmaßnahmen§
66 — Einleitung des Verfahrens, Beteiligte§
66a — Vorabentscheidung über Zuständigkeit§
67 — Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung§
68 — Ermittlungen§
68a — Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft§
69 — Auskunftsverlangen, Betretungsrecht§
70 — Beschlagnahme§
71 — Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse§
71a — Netzentgelte vorgelagerter Netzebenen§
72 — Vorläufige Anordnungen§
73 — Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung§
74 — Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und EntscheidungenAbschnitt 2 — Beschwerde
§
75 — Zulässigkeit, Zuständigkeit§
76 — Aufschiebende Wirkung§
77 — Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung§
78 — Frist und Form§
78a — Musterverfahren§
79 — Beteiligte am Beschwerdeverfahren§
80 — Anwaltszwang§
81 — Mündliche Verhandlung§
82 — Untersuchungsgrundsatz§
83 — Beschwerdeentscheidung§
83a — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§
84 — Akteneinsicht§
85 — Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung§
85a — Entsprechende Anwendung auf fachlich qualifizierte StellenAbschnitt 3 — Rechtsbeschwerde
§
86 — Rechtsbeschwerdegründe§
87 — Nichtzulassungsbeschwerde§
88 — Beschwerdeberechtigte, Form und FristAbschnitt 4 — Gemeinsame Bestimmungen
§
89 — Beteiligtenfähigkeit§
90 — Kostentragung und -festsetzung§
90a — (weggefallen)§
91 — Gebührenpflichtige Handlungen; Verordnungsermächtigung§
92 — (weggefallen)§
93 — Mitteilung der BundesnetzagenturAbschnitt 5 — Sanktionen, Bußgeldverfahren
§
94 — Zwangsgeld§
95 — Bußgeldvorschriften§
95a — Strafvorschriften§
95b — Strafvorschriften§
96 — Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung§
97 — Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren§
98 — Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren§
99 — Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof§
100 — Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid§
101 — Gerichtliche Entscheidungen bei der VollstreckungAbschnitt 6 — Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
§
102 — Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte§
103 — Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke§
104 — Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde§
105 — StreitwertanpassungAbschnitt 7 — Gemeinsame Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren
§
106 — Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht§
107 — Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof§
108 — Ausschließliche ZuständigkeitTeil 9 — Sonstige Vorschriften
§
109 — Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich§
110 — Geschlossene Verteilernetze§
110a — Ausnahmeregelung nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1991§
111 — Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen§
111a — Verbraucherbeschwerden§
111b — Schlichtungsstelle, Verordnungsermächtigung§
111c — Zusammentreffen von Schlichtungsverfahren und Missbrauchs- oder AufsichtsverfahrenTeil 9a — Transparenz
§
111d — Einrichtung einer nationalen Informationsplattform§
111e — Marktstammdatenregister§
111f — Verordnungsermächtigung zum Marktstammdatenregister§
111g — Festlegungskompetenz, Datenerhebung und -verarbeitung; Einrichtung und Betrieb einer nationalen TransparenzplattformTeil 10 — Evaluierung, Schlussvorschriften
§
112 — (weggefallen)§
112a — (weggefallen)§
112b — Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung§
113 — Laufende Wegenutzungsverträge§
113a — Überleitung von Wegenutzungsrechten auf Wasserstoffleitungen§
113b — Umstellung von Erdgasleitungen im Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff§
113c — Übergangsregelungen zu Sicherheitsanforderungen; Anzeigepflicht und Verfahren zur Prüfung von Umstellungsvorhaben§
114 — (weggefallen)§
115 — (weggefallen)§
116 — (weggefallen)§
117 — Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung§
117a — Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang§
117b — Verwaltungsvorschriften§
117c — Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen§
118 — Übergangsregelungen§
118a — Regulatorische Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen; Verordnungsermächtigung und Subdelegation§
119 — Verordnungsermächtigung für das Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“§
120 — Schrittweiser Abbau der Entgelte für dezentrale Einspeisung; Übergangsregelung