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UVPG
UVPG | Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
86 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
§ 1 — Anwendungsbereich
§ 2 — Begriffsbestimmungen
§ 3 — Grundsätze für Umweltprüfungen
Teil 2 — Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1 — Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 4 — Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 5 — Feststellung der UVP-Pflicht
§ 6 — Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§ 7 — Vorprüfung bei Neuvorhaben
§ 8 — UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
§ 9 — UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
§ 10 — UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 11 — UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 12 — UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 13 — Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 14 — Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
§ 14a — Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
§ 14b — Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
§ 14c — Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
§ 14d — Bau von Radwegen an Bundesstraßen
§ 14e — Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung für Verteidigung sowie für Verkehrs- und Energieinfrastruktur
Abschnitt 2 — Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 15 — Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 16 — UVP-Bericht
§ 17 — Beteiligung anderer Behörden
§ 18 — Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 19 — Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 20 — Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
§ 21 — Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
§ 22 — Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
§ 23 — Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 24 — Zusammenfassende Darstellung
§ 25 — Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
§ 26 — Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
§ 27 — Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
§ 28 — Überwachung
Abschnitt 3 — Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
§ 29 — Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
§ 30 — Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
§ 31 — Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
§ 32 — Verbundene Prüfverfahren
Teil 3 — Strategische Umweltprüfung
Abschnitt 1 — Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 33 — Strategische Umweltprüfung
§ 34 — Feststellung der SUP-Pflicht
§ 35 — SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 36 — SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 37 — Ausnahmen von der SUP-Pflicht
Abschnitt 2 — Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 38 — Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 39 — Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 40 — Umweltbericht
§ 41 — Beteiligung anderer Behörden
§ 42 — Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 43 — Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 44 — Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
§ 45 — Überwachung
§ 46 — Verbundene Prüfverfahren
Teil 4 — Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
§ 47 — Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
§ 48 — Raumordnungspläne
§ 49 — Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
§ 50 — Bauleitpläne
§ 51 — Bergrechtliche Verfahren
§ 52 — Landschaftsplanungen
§ 53 — Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
Teil 5 — Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
Abschnitt 1 — Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 54 — Benachrichtigung eines anderen Staates
§ 55 — Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 56 — Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 57 — Übermittlung des Bescheids
§ 58 — Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 59 — Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
Abschnitt 2 — Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
§ 60 — Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 61 — Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 62 — Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
§ 63 — Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
Abschnitt 3 — Gemeinsame Vorschriften
§ 64 — Völkerrechtliche Verpflichtungen
Teil 6 — Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
§ 65 — Planfeststellung; Plangenehmigung
§ 66 — Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
§ 67 — Verfahren; Verordnungsermächtigung
§ 67a — Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
§ 68 — Überwachung
§ 69 — Bußgeldvorschriften
Teil 7 — Schlussvorschriften
§ 70 — Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 71 — Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 72 — Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 73 — Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 74 — Übergangsvorschrift