Lawbase Gesetze AGVO AGVO | Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR) 86 Vorschriften · Europäische Union · täglich aktualisiert
KAPITEL I — GEMEINSAME BESTIMMUNGEN Artikel
1 — Geltungsbereich Artikel
2 — Begriffsbestimmungen Artikel
3 — Freistellungsvoraussetzungen Artikel
4 — Anmeldeschwellen Artikel
5 — Transparenz der Beihilfe Artikel
6 — Anreizeffekt Artikel
7 — Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten Artikel
8 — Kumulierung Artikel
9 — Veröffentlichung und Information KAPITEL II — MONITORING Artikel
10 — Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung Artikel
11 — Berichterstattung Artikel
12 — Monitoring KAPITEL III — BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR EINZELNE BEIHILFEGRUPPEN ABSCHNITT 1 — Regionalbeihilfen Unterabschnitt A — Regionale Investitionsbeihilfen und regionale Betriebsbeihilfen Artikel
13 — Anwendungsbereich der Regionalbeihilfen Artikel
14 — Regionale Investitionsbeihilfen Artikel
15 — Regionale Betriebsbeihilfen Unterabschnitt B — Stadtentwicklungsbeihilfen Artikel
16 — Regionale Stadtentwicklungsbeihilfen ABSCHNITT 2 — Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Artikel
17 — Investitionsbeihilfen für KMU Artikel
18 — KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten Artikel
19 — KMU-Beihilfen für die Teilnahme an Messen Artikel
19a — Beihilfen für die Kosten von KMU, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung („CLLD“) teilnehmen Artikel
19b — Begrenzte Beihilfebeträge für KMU, die von Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung („CLLD“) profitieren Artikel
19c — Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung Artikel
19d — KMU-Beihilfen in Form befristeter öffentlicher Eingriffe bezüglich der Versorgung mit Strom, Gas oder aus Erdgas oder Strom erzeugter Wärme zur Abfederung der Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingten Preiserhöhungen ABSCHNITT 2A — Beihilfen für die europäische territoriale Zusammenarbeit Artikel
20 — Beihilfen für Kosten von Unternehmen, die an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit teilnehmen Artikel
20a — Geringe Beihilfen für Unternehmen zur Teilnahme an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit ABSCHNITT 3 — Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen Artikel
21 — Risikofinanzierungsbeihilfen Artikel
21a — Risikofinanzierungsbeihilfen für KMU in Form von Steueranreizen für private Investoren, die natürliche Personen sind Artikel
22 — Beihilfen für Unternehmensneugründungen Artikel
23 — Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen Artikel
24 — Beihilfen für Scouting-Kosten ABSCHNITT 4 — Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation Artikel
25 — Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Artikel
25a — Beihilfen für mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnete Vorhaben Artikel
25b — Beihilfen für Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und vom ERC geförderte Maßnahmen für den Konzeptnachweis Artikel
25c — Beihilfen im Rahmen von kofinanzierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Artikel
25d — Beihilfen für Teaming-Maßnahmen Artikel
25e — Beihilfen im Rahmen der Kofinanzierung von Vorhaben, die aus dem Europäischen Verteidigungsfonds oder dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich unterstützt werden Artikel
26 — Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen Artikel
26a — Investitionsbeihilfen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen Artikel
27 — Beihilfen für Innovationscluster Artikel
28 — Innovationsbeihilfen für KMU Artikel
29 — Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovationen Artikel
30 — Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Fischerei und Aquakultur ABSCHNITT 5 — Ausbildungsbeihilfen Artikel
31 — Ausbildungsbeihilfen ABSCHNITT 6 — Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen Artikel
32 — Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer Artikel
33 — Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen Artikel
34 — Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten Mehrkosten Artikel
35 — Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für die Unterstützung benachteiligter Arbeitnehmer ABSCHNITT 7 — Umweltschutzbeihilfen Artikel
36 — Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung Artikel
36a — Investitionsbeihilfen für Lade- oder Tankinfrastruktur Artikel
36b — Investitionsbeihilfen für den Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und die Nachrüstung von Fahrzeugen Artikel
37 — Investitionsbeihilfen zur frühzeitigen Anpassung an künftige Unionsnormen Artikel
38 — Investitionsbeihilfen für nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen Artikel
38a — Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen Artikel
38b — Beihilfen zur Begünstigung von Energieleistungsverträgen Artikel
39 — Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzprojekte in Form von Finanzinstrumenten Artikel
40 — Investitionsbeihilfen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung Artikel
41 — Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung Artikel
42 — Betriebsbeihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien Artikel
43 — Betriebsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien und von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen von kleinen Vorhaben und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften Artikel
44 — Beihilfen in Form von Steuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG Artikel
44a — Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben Artikel
45 — Investitionsbeihilfen für die Sanierung von Umweltschäden, die Rehabilitierung natürlicher Lebensräume und Ökosysteme, den Schutz bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität oder die Umsetzung naturbasierter Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz Artikel
46 — Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und/oder Fernkälte Artikel
47 — Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft Artikel
48 — Investitionsbeihilfen für Energieinfrastrukturen Artikel
49 — Beihilfen für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie ABSCHNITT 8 — Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen Artikel
50 — Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen ABSCHNITT 9 — Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete Artikel
51 — Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete ABSCHNITT 10 — Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen Artikel
52 — Beihilfen für feste Breitbandnetze Artikel
52a — Beihilfen für 4G- und 5G-Mobilfunknetze Artikel
52b — Beihilfen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich transeuropäischer digitaler Vernetzungsinfrastruktur Artikel
52c — Konnektivitätsgutscheine Artikel
52d — Beihilfen für Backhaul-Netze ABSCHNITT 11 — Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes Artikel
53 — Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes Artikel
54 — Beihilferegelungen für audiovisuelle Werke ABSCHNITT 12 — Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen Artikel
55 — Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen ABSCHNITT 13 — Beihilfen für lokale Infrastrukturen Artikel
56 — Investitionsbeihilfen für lokale Infrastrukturen ABSCHNITT 14 — Beihilfen für Regionalflughäfen Artikel
56a — Beihilfen für Regionalflughäfen ABSCHNITT 15 — Beihilfen für Häfen Artikel
56b — Beihilfen für Seehäfen Artikel
56c — Beihilfen für Binnenhäfen ABSCHNITT 16 — Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützten Finanzprodukten Artikel
56d — Gegenstand und allgemeine Voraussetzungen Artikel
56e — Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützten Finanzprodukten Artikel
56f — Voraussetzungen für Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützten kommerziellen Finanzprodukten mit zwischengeschalteten Finanzintermediären KAPITEL IV — SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel
57 — Aufhebung Artikel
58 — Übergangsbestimmungen Artikel
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