Lawbase Gesetze IRG IRG | Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 242 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Anwendungsbereich §
1 — Anwendungsbereich Zweiter Teil — Auslieferung an das Ausland §
2 — Grundsatz §
3 — Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung §
4 — Akzessorische Auslieferung §
5 — Gegenseitigkeit §
6 — Politische Straftaten, politische Verfolgung §
7 — Militärische Straftaten §
8 — Todesstrafe §
9 — Konkurrierende Gerichtsbarkeit §
9a — Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen §
10 — Auslieferungsunterlagen §
11 — Spezialität §
12 — Bewilligung der Auslieferung §
13 — Sachliche Zuständigkeit §
14 — Örtliche Zuständigkeit §
15 — Auslieferungshaft §
16 — Vorläufige Auslieferungshaft §
17 — Auslieferungshaftbefehl §
18 — Fahndungsmaßnahmen §
19 — Vorläufige Festnahme §
20 — Bekanntgabe §
21 — Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls §
22 — Verfahren nach vorläufiger Festnahme §
23 — Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten §
24 — Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls §
25 — Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls §
26 — Haftprüfung §
27 — Vollzug der Haft §
28 — Vernehmung des Verfolgten §
29 — Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung §
30 — Vorbereitung der Entscheidung §
31 — Durchführung der mündlichen Verhandlung §
32 — Entscheidung über die Zulässigkeit §
33 — Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit §
34 — Haft zur Durchführung der Auslieferung §
35 — Erweiterung der Auslieferungsbewilligung §
36 — Weiterlieferung §
37 — Vorübergehende Auslieferung §
38 — Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren §
39 — Beschlagnahme und Durchsuchung §
40 — Rechtsbeistand §
41 — Vereinfachte Auslieferung §
42 — Anrufung des Bundesgerichtshofes Dritter Teil — Durchlieferung §
43 — Zulässigkeit der Durchlieferung §
44 — Zuständigkeit §
45 — Durchlieferungsverfahren §
46 — Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung §
47 — Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg Vierter Teil — Rechtshilfe durch Vollstreckung
ausländischer Erkenntnisse §
48 — Grundsatz §
49 — Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit §
50 — Sachliche Zuständigkeit §
51 — Örtliche Zuständigkeit §
52 — Vorbereitung der Entscheidung §
53 — Rechtsbeistand §
54 — Umwandlung der ausländischen Sanktion §
54a — Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen §
55 — Entscheidung über die Vollstreckbarkeit §
56 — Bewilligung der Rechtshilfe §
56a — Entschädigung der verletzten Person §
56b — Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens §
57 — Vollstreckung §
57a — Kosten der Vollstreckung §
58 — Sicherung der Vollstreckung Fünfter Teil — Sonstige Rechtshilfe §
59 — Zulässigkeit der Rechtshilfe §
60 — Leistung der Rechtshilfe §
61 — Gerichtliche Entscheidung §
61a — Datenübermittlung ohne Ersuchen §
61b — Gemeinsame Ermittlungsgruppen §
61c — Audiovisuelle Vernehmung §
62 — Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren §
63 — Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren §
64 — Durchbeförderung von Zeugen §
65 — Durchbeförderung zur Vollstreckung §
66 — Herausgabe von Gegenständen §
67 — Beschlagnahme und Durchsuchung §
67a — Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen Sechster Teil — Ausgehende Ersuchen §
68 — Rücklieferung §
69 — Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren §
70 — Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren §
71 — Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland §
71a — Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens §
72 — Bedingungen Siebenter Teil — Gemeinsame Vorschriften Abschnitt 1 — Allgemeine Regelungen §
73 — Grenze der Rechtshilfe §
74 — Zuständigkeit des Bundes §
74a — Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen §
75 — Kosten §
76 — Gegenseitigkeitszusicherung §
77 — Anwendung anderer Verfahrensvorschriften §
77a — Elektronische Kommunikation und Aktenführung §
77b — Verordnungsermächtigung Abschnitt 2 — Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr §
77c — Anwendungsbereich §
77d — Übermittlung personenbezogener Daten §
77e — Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle §
77f — Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses §
77g — Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten §
77h — Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten Achter Teil — Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union Abschnitt 1 — Allgemeine Regelungen §
78 — Vorrang des Achten Teils §
79 — Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung Abschnitt 2 — Auslieferung an einen Mitgliedstaat der
Europäischen Union §
80 — Auslieferung deutscher Staatsangehöriger §
81 — Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung §
82 — Nichtanwendung von Vorschriften §
83 — Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen §
83a — Auslieferungsunterlagen §
83b — Bewilligungshindernisse §
83c — Verfahren und Fristen §
83d — Entlassung des Verfolgten §
83e — Vernehmung des Verfolgten Abschnitt 3 — Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der
Europäischen Union §
83f — Durchlieferung §
83g — Beförderung auf dem Luftweg Abschnitt 4 — Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union §
83h — Spezialität §
83i — Unterrichtung über Fristverzögerungen §
83j — Rechtsbeistand Neunter Teil — Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Abschnitt 1 — Freiheitsentziehende Sanktionen Unterabschnitt 1 — Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland §
84 — Grundsatz §
84a — Voraussetzungen der Zulässigkeit §
84b — Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen §
84c — Unterlagen §
84d — Bewilligungshindernisse §
84e — Vorläufige Bewilligungsentscheidung §
84f — Gerichtliches Verfahren §
84g — Gerichtliche Entscheidung §
84h — Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung §
84i — Spezialität §
84j — Sicherung der Vollstreckung §
84k — Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung §
84l — Durchbeförderung zur Vollstreckung §
84m — Durchbeförderungsverfahren §
84n — Durchbeförderung auf dem Luftweg Unterabschnitt 2 — Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union §
85 — Vorläufige Bewilligungsentscheidung §
85a — Gerichtliches Verfahren §
85b — Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person §
85c — Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde §
85d — Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung §
85e — Inländisches Vollstreckungsverfahren §
85f — Sicherung der weiteren Vollstreckung Abschnitt 2 — Geldsanktionen Unterabschnitt 1 — Allgemeine Regelungen §
86 — Vorrang Unterabschnitt 2 — Eingehende Ersuchen §
87 — Grundsatz §
87a — Vollstreckungsunterlagen §
87b — Zulässigkeitsvoraussetzungen §
87c — Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung §
87d — Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung §
87e — Rechtsbeistand §
87f — Bewilligung der Vollstreckung §
87g — Gerichtliches Verfahren §
87h — Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen §
87i — Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung §
87j — Rechtsbeschwerde §
87k — Zulassung der Rechtsbeschwerde §
87l — Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte §
87m — Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister §
87n — Vollstreckung §
87o — Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3 Unterabschnitt 3 — Ausgehende Ersuchen §
87p — Grundsatz §
87q — Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der Verjährung Abschnitt 3 — Einziehung §
88 — Grundsatz §
88a — Voraussetzungen der Zulässigkeit §
88b — Unterlagen §
88c — Ablehnungsgründe §
88d — Verfahren §
88e — Vollstreckung §
88f — Aufteilung der Erträge §
89 — Sicherstellungsmaßnahmen §
90 — Ausgehende Ersuchen Abschnitt 4 — Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen Unterabschnitt 1 — Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland §
90a — Grundsatz §
90b — Voraussetzungen der Zulässigkeit §
90c — Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen §
90d — Unterlagen §
90e — Bewilligungshindernisse §
90f — Vorläufige Bewilligungsentscheidung §
90g — Gerichtliches Verfahren §
90h — Gerichtliche Entscheidung §
90i — Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung §
90j — Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung §
90k — Überwachung der verurteilten Person Unterabschnitt 2 — Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union §
90l — Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung §
90m — Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person §
90n — Inländisches Vollstreckungsverfahren Abschnitt 5 — Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft §
90o — Grundsatz §
90p — Voraussetzungen der Zulässigkeit §
90q — Unterlagen §
90r — Bewilligungshindernisse §
90s — Vorläufige Bewilligungsentscheidung §
90t — Gerichtliches Verfahren §
90u — Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung §
90v — Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung §
90w — Durchführung der Überwachung §
90x — Erneuerte und geänderte Maßnahmen §
90y — Abgabe der Überwachung §
90z — Rücknahme der Überwachungsabgabe Zehnter Teil — Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Abschnitt 1 — Allgemeine Regelungen §
91 — Vorrang des Zehnten Teils Abschnitt 2 — Europäische Ermittlungsanordnung §
91a — Grundsatz §
91b — Voraussetzungen der Zulässigkeit §
91c — Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe §
91d — Unterlagen §
91e — Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung §
91f — Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen §
91g — Fristen §
91h — Erledigung des Ersuchens §
91i — Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln §
91j — Ausgehende Ersuchen Abschnitt 3 — Zusammenarbeit nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2024/1260 Unterabschnitt 1 — Eingehende Ersuchen §
91k — Übermittlung von Informationen auf Ersuchen an Vermögensabschöpfungsstellen anderer Mitgliedstaaten §
91l — Inhalt des Ersuchens §
91m — Zwingende Ablehnungsgründe §
91n — Fakultative Ablehnungsgründe §
91o — Fristen §
91p — Informationsübermittlung ohne Ersuchen §
91q — Verwendung der Informationen in einem Gerichtsverfahren §
91r — Vorübergehende Sicherstellung von Vermögenswerten Unterabschnitt 2 — Ausgehende Ersuchen §
91s — Ausgehende Ersuchen um Übermittlung von Informationen an Vermögensabschöpfungsstellen anderer Mitgliedstaaten §
91t — Verwendung von nach der Richtlinie (EU) 2024/1260 übermittelten Informationen Unterabschnitt 3 — Kommunikation mit den Vermögensverwaltungsstellen §
91u — Kommunikation mit den Vermögensverwaltungsstellen Abschnitt 4 — Informationsübermittlung nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2023/977 Unterabschnitt 1 — Übermittlung von Informationen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union §
92 — Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten auf Ersuchen an Mitgliedstaaten der Europäischen Union §
92a — Inhalt des Ersuchens §
92b — Ablehnungsgründe §
92c — Zusammenarbeit mit zentralen Kontaktstellen §
92d — Informationsübermittlung ohne Ersuchen §
92e — Verpflichtung zur Informationsübermittlung ohne Ersuchen Unterabschnitt 2 — Übermittlung von Informationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union §
92f — Ausgehende Ersuchen um Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten von benannten Strafverfolgungsbehörden an eine zentrale Kontaktstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union §
92g — Ausgehende Ersuchen um Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten von Polizei-, Finanz- und Zollbehörden an Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union §
92h — Verwendung von nach der Richtlinie (EU) 2023/977 übermittelten Informationen Abschnitt 5 — Besondere Formen der Rechtshilfe §
92i — Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung §
93 — Gemeinsame Ermittlungsgruppen §
94 — Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung §
95 — Sicherungsunterlagen §
96 — Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen Elfter Teil — Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen §
96a — Grundsatz §
96b — Zuständigkeit und Verfahren für eingehende Ersuchen §
96c — Vollstreckung §
96d — Rechtsbehelf §
96e — Ausgehende Ersuchen §
97 — (weggefallen) Zwölfter Teil — Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten §
97a — Anwendungsbereich §
97b — Übermittlung personenbezogener Daten §
97c — Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle Dreizehnter Teil — Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen §
98 — Vorrang des Dreizehnten Teils §
99 — Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung Vierzehnter Teil — Schlussvorschriften §
100 — Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung §
101 — Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen §
102 — Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen §
103 — Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe §
104 — Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland §
105 — Ausgleich von Schäden §
106 — Einschränkung von Grundrechten