WHG | Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
149 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Kapitel 1 — Allgemeine Bestimmungen
§
1 — Zweck§
2 — Anwendungsbereich§
3 — Begriffsbestimmungen§
4 — Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums§
5 — Allgemeine SorgfaltspflichtenKapitel 2 — Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1 — Gemeinsame Bestimmungen
§
6 — Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung§
6a — Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen§
7 — Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten§
8 — Erlaubnis, Bewilligung§
9 — Benutzungen§
10 — Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung§
11 — Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren§
11a — Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen§
11b — Projektmanager§
11c — Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben§
12 — Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen§
13 — Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung§
13a — Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission§
13b — Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister§
14 — Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung§
15 — Gehobene Erlaubnis§
16 — Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche§
17 — Zulassung vorzeitigen Beginns§
18 — Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung§
19 — Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne§
20 — Alte Rechte und alte Befugnisse§
21 — Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse§
22 — Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen§
23 — Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung§
24 — Erleichterungen für EMAS-StandorteAbschnitt 2 — Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
§
25 — Gemeingebrauch§
26 — Eigentümer- und Anliegergebrauch§
27 — Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer§
28 — Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer§
29 — Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele§
30 — Abweichende Bewirtschaftungsziele§
31 — Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen§
32 — Reinhaltung oberirdischer Gewässer§
33 — Mindestwasserführung§
34 — Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer§
35 — Wasserkraftnutzung§
36 — Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern§
37 — Wasserabfluss§
38 — Gewässerrandstreifen§
38a — Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern§
39 — Gewässerunterhaltung§
40 — Träger der Unterhaltungslast§
41 — Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung§
42 — Behördliche Entscheidungen zur GewässerunterhaltungAbschnitt 3 — Bewirtschaftung von Küstengewässern
§
43 — Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern§
44 — Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer§
45 — Reinhaltung von KüstengewässernAbschnitt 3a — Bewirtschaftung von Meeresgewässern
§
45a — Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer§
45b — Zustand der Meeresgewässer§
45c — Anfangsbewertung§
45d — Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer§
45e — Festlegung von Zielen§
45f — Überwachungsprogramme§
45g — Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen§
45h — Maßnahmenprogramme§
45i — Beteiligung der Öffentlichkeit§
45j — Überprüfung und Aktualisierung§
45k — Koordinierung§
45l — Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des FestlandsockelsAbschnitt 4 — Bewirtschaftung des Grundwassers
§
46 — Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers§
47 — Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser§
48 — Reinhaltung des Grundwassers§
49 — ErdaufschlüsseKapitel 3 — Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1 — Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
§
50 — Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§
51 — Festsetzung von Wasserschutzgebieten§
52 — Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten§
53 — HeilquellenschutzAbschnitt 2 — Abwasserbeseitigung
Unterabschnitt 1 — Gemeinsame Bestimmungen
§
54 — Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung§
55 — Grundsätze der Abwasserbeseitigung§
56 — Pflicht zur Abwasserbeseitigung§
57 — Einleiten von Abwasser in Gewässer§
58 — Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen§
59 — Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen§
60 — Abwasseranlagen§
61 — Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und AbwasseranlagenUnterabschnitt 2 — Beseitigung von Abwasser aus Anlagen nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
§
61a — Anwendungsbereich§
61b — Weitere Begriffsbestimmungen§
61c — Zusätzliche Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer; Verordnungsermächtigung§
61d — Bewertung und Überwachung der Schadstoffkonzentration im aufnehmenden Oberflächengewässer§
61e — Tiefgreifende industrielle Transformation von Anlagen§
61f — Abweichungen von Emissionsgrenzwerten im Falle einer Krise§
61g — Zusätzliche Anforderungen an Indirekteinleitungen; Verordnungsermächtigung§
61h — Abweichende Anforderungen an Indirekteinleitungen im Hinblick auf nachgeschaltete Abwasserbehandlungsanlagen; Verordnungsermächtigung§
61i — Zusätzliche Bestimmungen für Abwasserbehandlungsanlagen; Untersagung des Betriebs; Stilllegung; VerordnungsermächtigungAbschnitt 3 — Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§
62 — Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen§
62a — Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen§
63 — EignungsfeststellungAbschnitt 4 — Gewässerschutzbeauftragte
§
64 — Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten§
65 — Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten§
66 — Weitere anwendbare VorschriftenAbschnitt 5 — Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
§
67 — Grundsatz, Begriffsbestimmung§
68 — Planfeststellung, Plangenehmigung§
69 — Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn§
70 — Anwendbare Vorschriften, Verfahren§
70a — Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz§
71 — Enteignungsrechtliche Regelungen§
71a — Vorzeitige BesitzeinweisungAbschnitt 6 — Hochwasserschutz
§
72 — Hochwasser§
73 — Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete§
74 — Gefahrenkarten und Risikokarten§
75 — Risikomanagementpläne§
76 — Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern§
77 — Rückhalteflächen, Bevorratung§
78 — Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete§
78a — Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete§
78b — Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten§
78c — Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten§
78d — Hochwasserentstehungsgebiete§
79 — Information und aktive Beteiligung§
80 — Koordinierung§
81 — Vermittlung durch die BundesregierungAbschnitt 7 — Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
§
82 — Maßnahmenprogramm§
83 — Bewirtschaftungsplan§
84 — Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne§
85 — Aktive Beteiligung interessierter Stellen§
86 — Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen§
87 — Wasserbuch§
88 — Informationsbeschaffung und -übermittlungAbschnitt 8 — Haftung für Gewässerveränderungen
§
89 — Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit§
90 — Sanierung von GewässerschädenAbschnitt 9 — Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
§
91 — Gewässerkundliche Maßnahmen§
92 — Veränderung oberirdischer Gewässer§
93 — Durchleitung von Wasser und Abwasser§
94 — Mitbenutzung von Anlagen§
95 — Entschädigung für Duldungs- und GestattungsverpflichtungenKapitel 4 — Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht, Schadensersatz
§
96 — Art und Umfang von Entschädigungspflichten§
97 — Entschädigungspflichtige Person§
98 — Entschädigungsverfahren§
99 — Ausgleich§
99a — Vorkaufsrecht§
99b — SchadensersatzKapitel 5 — Gewässeraufsicht
§
100 — Aufgaben der Gewässeraufsicht§
101 — Befugnisse der Gewässeraufsicht§
102 — Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der VerteidigungKapitel 6 — Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
§
103 — Bußgeldvorschriften§
104 — Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen§
104a — Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser§
105 — Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen§
106 — Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen§
107 — Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen§
108 — Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen